Verena Stagl

Rechtsanwältin

Zur Person

Verena Stagl ist für ihre Mandant:innen die kompetente Ansprechpartnerin für Compliance, insolvenzrechtliche Fragestellungen sowie sämtliche Angelegenheiten des wirtschaftsnahen Privatrechts.

Sie verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung namhafter Unternehmen mit internationaler Ausrichtung und im Bereich Private Client. Dabei liegt der Fokus stets auf maßgeschneiderten Lösungen für ihre Mandant:innen, mit höchstem Qualitätsanspruch und Freude an der juristischen Arbeit. Ihr Motto: Wenn Sie nichts dem Zufall überlassen, wird Erfolg planbar.

Im Bereich Compliance, in dem Nachhaltigkeit eine immer größere Bedeutung erlangt, unterstützt Verena Stagl Unternehmen beim Aufbau und der Implementierung von Compliance Management Systemen. Weiters berät sie ihre Mandant:innen bei der Weiterentwicklung von bereits eingerichteten Compliance Management Systemen und begleitet im Verfahren zur Erlangung einer Compliance-Zertifizierung. Schulungen von Compliance-Beauftragten, Mitarbeiter:innen und Führungskräften zu Compliance-Themen runden das Angebot ab.

Im Insolvenzrecht liegen ihre Schwerpunkte in der Unternehmenssanierung, bei der Beratung und Vertretung von Insolvenzgläubigern sowie in der Beratung zu Haftungsfragen (etwa von Organen). Ihre insolvenzrechtliche Expertise kommt auch bei der Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen zum Einsatz.

Verena Stagl ist Mitglied des Österreichischen Compliance Officer Verbunds.

Sprachen

  • deutsch
  • Englisch

2009 Universität Wien, Mag. iur.
2015 Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer Wien,
Österreich
2015 – 2016 Rechtsanwältin bei ARNOLD Rechtsanwälte GmbH
2016 – 2017 selbstständige Tätigkeit in der eigenen Kanzlei
2018 – 2021 Rechtsanwältin bei ARNOLD Rechtsanwälte GmbH
Seit 2022 Rechtsanwältin bei Lindner Stimmler Rechtsanwälte GmbH & Co KG

Stagl/Stimmler, Zivilrechtliche Implikationen der „Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetzgebung“, ecolex 2023, 303.

Stagl/Stimmler, Das Lieferketten-Dilemma (Stand April 2023, trend.KMU).

Stagl/Stimmler, Die geplante Lieferkettenrichtlinie, juve 2023, 80.

Einstweilige Verfügung zur Abwehr einer beschlossenen Liquidation; Entscheidungsanmerkung zu OGH 6 Ob 119/19x, GesRZ 2020, 58.

Aufrechnung gegen den bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung einer verbotenen Einlagenrückgewähr; Entscheidungsanmerkung zu OGH 6 Ob 206/17p, GesRZ 2018, 125.

Zwangsstrafe nach § 283 UGB gegen insolventen GmbH-Geschäftsführer, Entscheidungsanmerkung zu OGH 6 Ob 20/17k, GesRZ 2017, 180.