Das Waffengesetz 1996 teilt Waffen in drei Kategorien ein: A (verbotene Waffen, § 17 WaffG), B (genehmigungspflichtige Waffen – insbesondere Faustfeuerwaffen, § 19 WaffG) und C (meldepflichtige Langwaffen, § 20 WaffG). Mit der WaffG-Novelle 2026 wurde die Rechtslage für Kategorie C deutlich verschärft – statt bloßer Registrierung ist nun in vielen Fällen eine Waffenbesitzkarte erforderlich.
Waffenkategorie Erklärung: Schnellüberblick
Drei Kategorien, drei Pflichtprofile – auf einen Blick.
Verbotene Waffen
Genehmigungspflichtig
Meldepflichtig (verschärft seit 2025)
Kategorie A Waffen Österreich – verbotene Waffen (§ 17 WaffG)
Kategorie A umfasst Waffen, deren Besitz, Erwerb und Führen grundsätzlich verboten ist. Maßgeblich für die Einstufung ist die konkrete Bauart und Funktionsweise – nicht die Handelsbezeichnung. Eine ausführliche Liste finden Sie auf unserer Schwesterseite zu verbotenen Waffen.
Darunter fallen unter anderem:
- Kriegsmaterial
- Bestimmte halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit großem Magazin
- Waffen mit Schalldämpfer (sofern nicht gesondert genehmigt)
- Pumpguns bestimmter Bauart
Ausnahmen sind eng begrenzt
Nur in Sonderfällen möglich – etwa für Sammler:innen mit behördlicher Bewilligung oder für bestimmte gewerbliche Zwecke. Wer unsicher ist, ob eine konkrete Waffe unter Kategorie A fällt, sollte dies behördlich oder anwaltlich klären lassen.
Kategorie B Waffen Österreich – genehmigungspflichtig (§ 19 WaffG)
Kategorie B betrifft vor allem Faustfeuerwaffen – also Pistolen und Revolver. Erwerb und Besitz setzen eine Waffenbesitzkarte (WBK) voraus.
Voraussetzungen für die WBK
- Mindestalter: Durch die Novelle 2025 wird dieses für Kategorie B mit Stichtag 28. April 2026 auf 25 Jahre angehoben (Ausnahmen ab 21 Jahren für Jäger/Sportschützen bleiben unter Auflagen bestehen). Bei Kategorie C gilt ab demselben Stichtag das Mindestalter von 21 Jahren (Ausnahmen ab 16 bzw. 18 Jahren möglich).
- Verlässlichkeit (keine einschlägigen Vorstrafen, keine Gefährdungshinweise)
- Psychologische Eignung bzw. Gutachten in bestimmten Fällen
- Sachkundenachweis (z. B. durch Prüfung oder Ausbildung)
Besitz vs. Führen
Wer eine Waffe der Kategorie B nicht nur besitzen, sondern auch außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften bei sich haben will, benötigt zusätzlich einen Waffenpass – dessen Erteilung an strengere Voraussetzungen (insbesondere Bedarf) geknüpft ist.
Die Aufbewahrung muss in einem versperrbaren Behältnis erfolgen, das unbefugten Zugriff verhindert.
Kategorie C Waffen Österreich – seit Novelle 2025 WBK-pflichtig
Kategorie C umfasst Langwaffen – typischerweise Büchsen und Flinten. Bis zur Novelle 2025 war für diese Waffen eine Registrierung beim Erwerb ausreichend.
Was hat sich geändert?
Die WaffG-Novelle 2025 (BGBl. I Nr. 56/2025) hat die Anforderungen für Kategorie C wesentlich verschärft. Für viele Langwaffen ist nun eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder ein Waffenpass (WP) erforderlich (§§ 34, 35 WaffG neu). Die bloße Registrierung reicht in diesen Fällen nicht mehr aus.
Diese Verschärfungen treten nach amtlicher Kundmachung des BMI am 28. April 2026 in Kraft.
Übergangsregelungen
Für Waffen, die innerhalb von zwei Jahren vor Kundmachung der Novelle registriert wurden, gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Das bedeutet: Betroffene Besitzer:innen haben Zeit, die neuen Voraussetzungen zu erfüllen und eine WBK zu beantragen. Handeln Sie dennoch frühzeitig – Behördenverfahren benötigen Vorlaufzeit.
Welche Dokumente brauche ich für welche Kategorie?
| Kategorie | Erforderliche Dokumente |
|---|---|
| A | Grundsätzlich kein legaler Privatbesitz. In Ausnahmefällen: behördliche Sonderbewilligung. |
| B | Waffenbesitzkarte (WBK) + Identitätsnachweis. Für das Führen: zusätzlich Waffenpass. |
| C | Registrierung und – seit Novelle 2025 – in vielen Fällen WBK. Details hängen vom Waffentyp und Erwerbszeitpunkt ab. |
Was ändert die Novelle 2025 bei den Waffenkategorien?
Der Kernpunkt: Kategorie C war bisher primär registrierungspflichtig. Die Novelle 2025 führt für viele Langwaffen eine WBK-Pflicht ein und erhöht damit die Pflichtendichte erheblich.
Was das für Sie konkret bedeutet:
-
Bestandswaffen prüfen: Klären Sie, ob Ihre Kategorie-C-Waffe unter die neuen Regelungen fällt.
-
WBK beantragen: Falls erforderlich, stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat). Rechnen Sie mit Nachweisen zu Verlässlichkeit, Sachkunde und ggf. psychologischer Eignung.
-
Fristen einhalten: Die Übergangsfrist beträgt zwei Jahre – nutzen Sie diese aktiv.
-
Aufbewahrung prüfen: Eine WBK-Pflicht kann verschärfte Aufbewahrungsanforderungen mit sich bringen.
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Unterlagen sichern: Kaufbelege, Registrierungsbestätigungen und Identitätsdokumente sollten griffbereit sein.
Bei Unsicherheiten – insbesondere bei einer größeren Anzahl von Waffen oder gewerblichem Bezug – empfiehlt sich eine anwaltliche Einordnung.
FAQ zu den Waffenkategorien
Welche Waffen sind erlaubt in Österreich?
Grundsätzlich dürfen Waffen der Kategorie B (mit WBK) und Kategorie C (mit Registrierung und seit 2025 häufig WBK) legal besessen werden. Waffen der Kategorie A sind verboten – Ausnahmen bestehen nur in gesetzlich eng begrenzten Sonderfällen.
Woran erkenne ich die Kategorie meiner Waffe?
Die Einstufung richtet sich nach Bauart, Funktionsweise und technischen Merkmalen gemäß WaffG – nicht nach der Handelsbezeichnung oder dem Markennamen. Im Zweifelsfall gibt die zuständige Waffenbehörde oder eine anwaltliche Beratung Klarheit.
Brauche ich für Kategorie C jetzt immer eine WBK?
Seit der Novelle 2025 ist für viele Kategorie-C-Waffen eine WBK erforderlich. Eine gültige Jagdkarte ist aber ebenso ausreichend. Ob ein entsprechendes Dokument für Ihre konkrete Waffe nötig ist, hängt vom Waffentyp und dem Zeitpunkt des Erwerbs ab. Die Übergangsfristen sollten Sie in jedem Fall beachten.
Ist „Führen“ etwas anderes als „Besitzen“?
Ja. Besitz bedeutet, dass sich die Waffe in Ihrem Gewahrsam befindet – typischerweise zu Hause. Führen meint das Tragen außerhalb der Wohnung und erfordert zusätzliche Voraussetzungen, insbesondere einen Waffenpass.
Wo finde ich die aktuellen Rechtsgrundlagen?
Die Waffenkategorien sind in den §§ 17–20 WaffG geregelt. Die Novelle 2025 ist unter BGBl. I Nr. 56/2025 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abrufbar: ris.bka.gv.at.
Eva Erlacher
Rechtsanwältin
Schwerpunkt Waffenrecht
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- Klare Einordnung Ihrer Waffen nach aktuellem WaffG
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Lindner Stimmler Rechtsanwälte · Wien 1090
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Stand: April 2026 – Basierend auf dem österreichischen Waffengesetz idgF.