Wussten Sie, dass auch ein Pfefferspray in Österreich als Waffe gilt? Oder bestimmte Messer?
Das österreichische Waffengesetz und insbesondere die Behördenpraxis wird im Zusammenhang mit (Schuss-)Waffen immer strenger. Dies ist natürlich für private Waffenbesitzer:innen, Sportschütz:innen und auch Jäger:innen von besonderer Wichtigkeit.
Wir unterstützen und beraten Sie gerne im Umgang mit Behörden und vertreten Sie bei entsprechenden Verfahren. Gerade dann, wenn Behörden und Verwaltungsgerichte dazu neigen, Gesetze sehr streng auszulegen, ist es von besonderer Wichtigkeit, dass man seine Rechte kennt, um diese auch tatsächlich durchzusetzen.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei folgenden Angelegenheiten:
- Waffenbesitzkarte (Erlangung oder Entzug)
- Waffenpass (Erlangung oder Entzug)
- Waffenverbot
- Verwaltungsstrafverfahren im Zusammenhang mit Waffen
- Einfuhr und Ausfuhr von Schusswaffen
Unsere Expertin Eva Erlacher ist selbst Waffenbesitzerin, Jägerin und Universitätslektorin für Waffenrecht, weshalb sie nicht nur die Gesetze und die aktuelle Judikatur kennt, sondern vor allem die Probleme, die sich in der Praxis stellen können. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.