Ein Familienbetrieb ist mehr als ein Unternehmen. Rollen in der Familie, Eigentum und Versorgung hängen eng zusammen. Wer die Unternehmensnachfolge rechtzeitig plant, schützt das Lebenswerk – und vermeidet Streit unter Geschwistern sowie teure Überraschungen bei Pflichtteil und Steuer.
Übergabe · Pflichtteil · Steuer
Stand: Juli 2026 – auf Basis der geltenden Rechtslage (idgF).
Rechtlich greifen dabei mehrere Ebenen ineinander: gesellschaftsrechtliche Fragen (GmbHG, UGB), erbrechtliche Ansprüche (Pflichtteil nach ABGB) und steuerliche Weichenstellungen (EStG, UmgrStG). Die Nachfolge im Familienunternehmen ist deshalb immer als Gesamtpaket zu denken – Gesellschaft, Erbe, Steuer und Versorgung der Übergeber gehören zusammen.
Was bedeutet „Unternehmensnachfolge“ im Familienbetrieb?
Unternehmensnachfolge bezeichnet die rechtliche und wirtschaftliche Übertragung eines Betriebs an die nächste Generation – typischerweise an Kinder, Partner:innen oder andere Nachfolger:innen.
Dabei stellen sich drei Kernfragen:
- Wer bekommt was? Eigentum und Führung können getrennt werden. Nicht jedes Kind, das Anteile erhält, muss auch die Geschäftsführung übernehmen.
- Wie werden weichende Erben abgefunden? Also jene Geschwister, die den Betrieb nicht übernehmen – aber rechtlich Ansprüche haben.
- Welche Form braucht die Übertragung? Je nach Rechtsform sind Notariatsakte oder vertragliche Regelungen zwingend.
Wege der Übergabe: Welche Variante passt zur Familie?
Die Betriebsnachfolge in der Familie lässt sich grundsätzlich über drei Wege gestalten:
Übergabe zu Lebzeiten (Schenkung/Übergabe)
Der häufigste Weg: Die Übergeber:innen übertragen den Betrieb aktiv und behalten Gestaltungsspielraum – etwa bei Zeitpunkt, Gegenleistung und Rückfallklauseln. Konflikte lassen sich noch zu Lebzeiten lösen. Typische Dokumente sind ein Übergabevertrag und gegebenenfalls Anpassungen im Gesellschaftsvertrag.
Firma vererben: Übergabe von Todes wegen
Wer die Übergabe über Testament oder Erbvertrag regelt, behält das Eigentum bis zum Tod. Das gibt Sicherheit – birgt aber Risiken: Pflichtteilsansprüche und Streitpotenzial steigen deutlich, wenn zu Lebzeiten zu wenig geregelt wurde. Gerade wenn Sie eine Firma vererben möchten, ist frühzeitige Planung entscheidend.
Verkauf an Nachfolger:innen innerhalb der Familie
Der Verkauf schafft eine klare Gegenleistung und kann Pflichtteilskonflikte entschärfen, weil der Kaufpreis zum Vermögen der Übergeber:innen zählt. Wichtig: Kaufpreisfinanzierung und Sicherheiten sollten früh mitgedacht werden.
Pflichtteil – das größte Konflikt- und Kostenrisiko bei der Betriebsnachfolge in der Familie
Der Pflichtteil ist bei der Betriebsnachfolge in der Familie der häufigste Auslöser für ernste Konflikte – und für Liquiditätsengpässe.
Weichende Erben und ihre Ansprüche
Weichende Erben – also die pflichtteilsberechtigten Nachkommen (etwa die Geschwister des Nachfolgers) sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner (§ 757 ABGB), die das Unternehmen nicht übernehmen – können Pflichtteilsansprüche nach §§ 756 ff ABGB geltend machen. In der Praxis bedeutet das: Der Nachfolger oder die Nachfolgerin übernimmt zwar den Betrieb, muss aber unter Umständen erhebliche Geldbeträge an die Geschwister zahlen. Das kann Liquidität und Fortführung des Unternehmens unmittelbar gefährden.
Lösung: Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten
Ein bewährtes Instrument ist der Pflichtteilsverzicht nach § 551 ABGB. Er wird in Form eines Notariatsakts errichtet – grundsätzlich mit jedem weichenden Erben gesondert. Wichtig ist dabei eine transparente Abfindungslogik: Wenn die weichenden Erben den Verzicht als fair empfinden, sinkt das Risiko späterer Anfechtungen und dauerhafter Familienkonflikte erheblich.
Der Übergabevertrag: Was muss geregelt werden?
Ein sorgfältig ausgearbeiteter Übergabevertrag ist das zentrale Dokument der Unternehmensnachfolge. Folgende Punkte gehören zwingend auf die Liste:
- Übergabezeitpunkt und Stichtage – für Bilanz, Haftungsübergang und Vollmachten.
- Gegenleistung und Versorgung der Übergeber:innen – etwa Ausgedinge, Wohnrecht oder Rentenzahlungen.
- Rückfall- und Widerrufsklauseln – für den Fall von Insolvenz, Scheidung oder Verstoß gegen Familienabreden.
- Mitspracherechte und Beirat – klare Rollen für die Übergangsphase, damit operative Entscheidungen nicht blockiert werden.
Sonderfall GmbH: Übertragung von Geschäftsanteilen
Bei der Übertragung von GmbH-Anteilen ist ein Notariatsakt zwingend erforderlich (§ 76 Abs 2 GmbHG). Zusätzlich sollte der bestehende Gesellschaftsvertrag geprüft werden: Gibt es Vinkulierungsklauseln, Zustimmungserfordernisse oder Aufgriffsrechte anderer Gesellschafter:innen? Diese Punkte entscheiden mit, wie reibungslos die Übertragung abläuft.
→ Details zu gesellschaftsrechtlicher Gestaltung, Share- oder Asset-Deal und Umgründung: Gesellschaftsgründung & Unternehmensbegleitung
Steuer kompakt: Überblick für die erste Orientierung
Die steuerliche Seite der Nachfolge im Familienunternehmen ist vielschichtig. Ein Überblick über die wichtigsten Themen:
- Begünstigte Besteuerung bei Betriebsveräußerung/-aufgabe: Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa im Zusammenhang mit Pensionsantritt – ermöglicht das EStG steuerliche Erleichterungen (§§ 24, 37 EStG, z. B. Hälftesteuersatz oder Verteilung des Veräußerungsgewinns).
- Steuerneutrale Umgründungen: Das UmgrStG kann strukturierte, steuerneutrale Schritte ermöglichen – etwa bei Verschmelzung, Umwandlung oder Spaltung.
- Liegenschaften im Unternehmen: Grunderwerbsteuer und weitere Nebenaspekte sollten frühzeitig abgeklärt werden.
Wichtig: Die steuerliche Detailberatung erfolgt gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung. Wir koordinieren die rechtliche und steuerliche Seite, damit beide Stränge aufeinander abgestimmt sind.
Checkliste: Nachfolge im Familienunternehmen in 8 Schritten
Ziele klären: Soll Eigentum, Führung oder beides übergeben werden?
Nachfolger:in festlegen und Rollen definieren – Geschwister und Partner:innen einbeziehen.
Vermögen und Struktur erfassen: Gesellschaft, Verträge, Liegenschaften, Verbindlichkeiten.
Pflichtteil-Risiko prüfen (§§ 756 ff ABGB) und Abfindungslogik entwickeln.
Pflichtteilsverzicht prüfen (§ 551 ABGB) – Notariatsakt mit jedem weichenden Erben.
Übergabevertrag erstellen – Versorgung, Rückfallklauseln und Stichtage regeln.
Bei GmbH: Anteilsübertragung als Notariatsakt (§ 76 Abs 2 GmbHG) vorbereiten und Gesellschaftsvertrag anpassen.
Steuerliche Struktur mit Steuerberatung abstimmen (EStG, UmgrStG) und Umsetzung terminieren.
Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge im Familienbetrieb
Was steht meinen anderen Kindern zu?
In vielen Fällen bestehen Pflichtteilsansprüche nach §§ 756 ff ABGB. Ob und in welcher Höhe, hängt von der konkreten Familien- und Vermögenssituation ab. In der Praxis wird häufig ein Pflichtteilsverzicht (§ 551 ABGB) geprüft, um die Nachfolge abzusichern und Konflikte zu vermeiden.
→ Mehr zu Pflichtteil und Testament: Testament & letztwillige Verfügungen
Brauche ich für GmbH-Anteile einen Notar?
Ja. Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen erfordert grundsätzlich einen Notariatsakt (§ 76 Abs 2 GmbHG). Eine formfreie Übertragung ist nicht wirksam.
Wann sollte ich mit der Planung beginnen?
So früh wie möglich – idealerweise mehrere Jahre vor der geplanten Übergabe. Je mehr Zeit bleibt, desto größer ist der Gestaltungsspielraum bei Pflichtteil, Versorgung, Steuer und Rollenverteilung in der Familie.
Wie kann ich sicherstellen, dass der Betrieb erhalten bleibt?
Durch eine Kombination aus frühzeitiger Planung, klaren vertraglichen Regelungen (Rückfallklauseln, Widerrufsrechte) und einer fairen Einbindung aller Beteiligten. Entscheidend ist, dass Liquiditätsbelastungen durch Pflichtteilsansprüche rechtzeitig erkannt und strukturiert werden.
→ Absicherung bei Ehe und Unternehmen: Ehevertrag für Unternehmer:innen
Weiterführende Themen – Interne Links
- Gesellschaftsgründung & Unternehmensbegleitung
- Testament & letztwillige Verfügungen
- Ehevertrag für Unternehmer:innen
- Familie & Unternehmen
Wenn Sie eine erste Einordnung brauchen, wie die Nachfolge in Ihrem Familienbetrieb rechtlich aufgestellt werden kann – melden Sie sich. Wir klären den nächsten sinnvollen Schritt.
Rechtsgrundlagen (Auszug)
ABGB §§ 551, 756 ff · GmbHG § 76 · EStG §§ 24, 37 · UmgrStG
Sie wollen den Betrieb in der Familie weitergeben, ohne Streit und ohne Liquiditätsloch? Wir strukturieren Übergabe, Pflichtteil und Versorgung als ein Paket – sprechen Sie uns an.
Passend dazu: Familie und Unternehmen sowie Testament und letztwillige Verfügungen.
Disclaimer
Diese Seite bietet allgemeine rechtliche Information zum Thema Unternehmensnachfolge im Familienbetrieb nach österreichischem Recht. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Über den Autor
Mag. Alexander Stimmler, Rechtsanwalt bei Lindner & Stimmler Rechtsanwälte in Wien. Schwerpunkte: Familienrecht und Arbeitsrecht. Co-Autor von „Anwaltliches Berufs- und Standesrecht“ (LexisNexis), ehemaliges Ausschussmitglied der Rechtsanwaltskammer Wien. Zum Anwaltsprofil von Alexander Stimmler