Weil das Unternehmertum an sich schon schwer genug ist
Wir unterstützen Sie bei folgenden Themen:
- Gesellschaftsgründungen
- Umgründungen
- Übernahmen
- gewerbliche Rechtsschutzangelegenheiten samt Markenschutz und Lauterkeitsrecht,
- Erstellung von Kooperationsverträgen einschließlich Handelsvertreter-, Makler-, Franchise- und Vertriebsvereinbarungen
- Gestaltung und Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen gegenüber Geschäftspartnern oder Kunden sowie die Abwehr von unberechtigt erhobenen Ansprüchen Dritter
- Lösung von Konflikten zwischen einer Gesellschaft und Führungskräften einschließlich Organhaftungen
- Unterstützung bei Streitigkeiten auf Gesellschafterebene und Fragen der Unternehmensnachfolge.
Der erste Schritt ins professionelle Unternehmertum ist oft die Gründung einer Gesellschaft. Hier können viele Fehler durch ausgewogene Vertragsgestaltung vermieden werden. Spätere Konflikte werden durch geeignete Regelungen hintangehalten, bevor sie entstehen. Zu beachten sind weiters zahlreiche steuerrechtliche Stolpersteine, die wir in enger Kooperation mit Steuerberater:innen für Sie aus dem Weg räumen.
Mit dem Erfolg kommen die ersten Gedanken zur Erweiterung, die oft in der Übernahme anderer Unternehmen enden. Auch hier stehen wir Ihnen zur Seite.
Unsere Kanzlei begleitet Sie von den ersten Schritten im Rahmen der Gründung Ihres eigenen Unternehmens, über Neu- oder Umgestaltung Ihrer bestehenden Unternehmensstruktur bis zu der Übertragung oder dem Erwerb von Unternehmensteilen.
