Mit dem 2. Februar 2025 ist die europäische KI-Verordnung teilweise in Geltung getreten. Damit hat die Europäische Union den weltweit ersten Rechtsakt, der sich mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz beschäftigt geschaffen.
Was sind die wichtigsten Neuerungen?
- Die KI-VO bringt eine Einteilung von KI-Anwendungen in verschiedene Risiko-Kategorien mit sich. Unterschieden wird zwischen minimal, hoch und inakzeptabel.
An diese Einordnung ist das Maß an Sicherheits- und Transparenzanforderungen, Datensicherheit und menschlicher Aufsicht geknüpft.
- Ein Resultat der neuen EU-VO ist ferner das Verbot von acht, als inakzeptabel eingestuften, KI-Praktiken wie beispielsweise Programme zur:
- Identifizierung von Emotionen in beruflichen und schulischen Kontexten
- Beeinflussung von menschlichem Verhalten
- Entwicklung eines Bewertungssystems für individuelles oder gesellschaftliches Verhalten („Social Scoring“)
Wer ist betroffen?
Vom Anwendungsbereich der KI-VO sind sämtliche Anbieter und Entwickler von Produkten und Dienstleistungen, die auf künstlicher Intelligenz basieren, erfasst. Angesprochen sind damit nicht nur kommerzielle Anbieter, sondern auch Nutzer im öffentlichen Sektor (z.B. Strafverfolgung).
Was bedeutet die KI-VO für Unternehmer?
Für Unternehmer interessante Neuerungen sind insbesondere die verpflichtende Schulung von Mitarbeitenden und die Einführung von Regelungen über den Umgang mit KI-Anwendungen im Unternehmen. Auch der kompetente Umgang von Vertragspartner und Lieferanten muss sichergestellt werden.
Was bedeutet die KI-VO für Privatpersonen?
Von den Verpflichtungen der KI-VO nicht betroffen sind Personen, die KI-Systeme privat nutzen oder entwickeln, sofern sie diese anderen nicht zur Verfügung stellen. Zur Schaffung von Transparenz müssen ab Mitte 2026 KI-generierte Inhalte – mit Ausnahme solcher, die einem satirischen oder künstlerischen Zweck dienen – gekennzeichnet werden.
Welche Sanktionen können mir als Unternehmer drohen?
Abhängig von der Größe des Unternehmens und der Schwere des Regelverstoßes können Strafen von 7,5 Mio. EUR bzw. 1,5% des weltweiten Jahresumsatzes bis hin zu 35 Mio. EUR bzw. 7% des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.
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