Die elektronische Fußfessel

Kommen jetzt alle frei?

Was ist der „Strafvollzug durch elektronisch überwachten Hausarrest“?

Der Strafvollzug durch elektronisch überwachten Hausarrest, landläufig auch elektronische Fußfessel genannt, ist eine besondere Form der Verbüßung einer unbedingt verhängten Haftstrafe. Der Täter soll bereits vor seiner Entlassung aus dem Strafvollzug in die Gesellschaft eingegliedert werden, indem er eine geeignete Tätigkeit (z.B. Beschäftigung, Ausbildung etc.) ausübt und sich ansonsten in seiner Unterkunft aufhält.

Was sind die Voraussetzungen für einem elektronisch überwachten Hausarrest?

  1. Der Vollzug in dieser Form findet nur auf Antrag des Gefangenen bzw. Verurteilten statt.
  2. Der Gefangene bzw. Verurteilte muss über eine geeignete Unterkunft im Inland verfügen, einer geeigneten Beschäftigung nachgehen, ausreichend Einkommen für seinen Lebensunterhalt beziehen und Kranken- und Unfallsversicherungsschutz genießen. 
  3. Alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen müssen schriftlich zustimmen.
  4. Es ist unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zu vermuten, dass der Gefangene bzw. Verurteilte diese Vollzugsform missbraucht.
  5. Die zu verbüßende oder noch zu verbüßende Haftstrafe darf 12 bzw. 24 Monate nicht übersteigt.
  6. Der Gefangene bzw. Verurteilte hat die Kosten dieser Vollzugsform zu übernehmen.
  7. Bei Sexualdelikten und terroristischen Straftraten sind zudem eine Mindestverbüßungszeit und das Vorliegen besonderer Gründe, die ein Missbrauchsrisiko ausschließen, erforderlich.

Was ist jetzt neu?

Mit 1. September 2025 ist die Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrests in Kraft getreten. Während zuvor nur bei einer (verbleibenden) Haftstrafe unter 12 Monaten ein Antrag gestellt werden konnte, ist dies nunmehr bei (verbleibenden) Haftstrafen von bis zu 24 Monaten möglich. Ausgenommen von dieser Erleichterung sind besonders schwerwiegende Delikte wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, absichtliche schwere Körperverletzung, schwerer Raub, terroristischen Delikte etc.

Conclusio

Die elektronische Fußfessel ermöglicht eine schrittweise Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Neuerung betrifft eine Ausweitung der Vollzugsform auf Haftstrafen von bis zu 24 Monate. Zugleich sind jedoch schwere Gewalt-, Sexual- und Terrorstraftaten ausgenommen.

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