Wie ist der aktuelle Stand der KI-VO?
Bereits am 1. August 2024 ist die KI-VO in Kraft getreten, die einen Rahmen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union schafft. Auch wenn sie erst mit 2. August 2026 uneingeschränkt anwendbar ist, gelten bereits ab dem 2. Februar 2025 (siehe Die KI-Verordnung der EU) und dem 2. August 2025 einige Regelungen.
Welche Neuerungen gibt es ab dem 2. August 2025?
Hervorzuheben ist, dass die Verpflichtungen für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck („GPAI-Modelle“) in Geltung treten. Darunter sind KI-Modelle zu verstehen, die aufgrund ihrer allgemeinen Verwendbarkeit eine Vielzahl an Aufgaben bewältigen und in eine Reihe von nachgelagerten Systemen und Anwendungen integriert werden können. Ein Paradebeispiel hierfür wäre GPT-4. Ähnlich wie bereits KI-Systeme (siehe Die KI-Verordnung der EU) werden GPAI-Modelle in die Risikokategorien „normal“, „offen und frei lizenziert“ und „mit systematischem Risiko“ eingeteilt.
Welche Verpflichtungen werden den Anbietern von GPAI-Modellen auferlegt?
- Eine detaillierte technische Dokumentation des Modells, des Trainings- und Testverfahrens und der Ergebnisse seiner Bewertung sind zu erstellen und den zuständigen Behörden auf deren Verlangen zur Verfügung zu stellen.
- Anbietern, die eine Integration eines GPAI-Modells in ihr KI-System planen, ist Information über die Grenzen und Fähigkeiten des Modells zu erteilen. So soll ihnen die Erfüllung ihrer Pflichten nach der KI-VO erleichtert werden.
- Eine Zusammenfassung über die Inhalte für das Training des KI-Modells ist zu erstellen und zu veröffentlichen.
- Zusätzlich zu diesen Pflichten müssen Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko für Cybersecurity sorgen, Modellbewertungen zur Ermittlung und Minderung von systematischen Risiken durchführen und Systemrisikobewertungen und -minderungen vornehmen. Auch sind schwerwiegende Vorfälle zu erfassen, dokumentieren und den zuständigen Behörden mitzuteilen.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Sofern die Anbieter von GPAI-Modellen vorsätzlich oder grob fahrlässig die Vorschriften der KI-VO verletzen, können Geldstrafen von bis zu drei Prozent ihres gesamten weltweiten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr oder 15 Millionen Euro drohen.
Conclusio
Mit dem 2. August 2025 haben Anbieter von GPAI-Modellen neue Verpflichtungen einzuhalten. Künftig treffen sie eine Vielzahl an Dokumentations- und Überwachungspflichten aber auch eine Informationspflicht gegenüber Anbietern von KI-Systemen, die ihre Anwendungen integrieren wollen.
Autor
