Worauf als Arbeitgeber im Home-Office zu achten ist

Durch die Covid-19 Pandemie hat das Home-Office besondere Bedeutung erlangt. Obwohl nach dem Ende der Pandemie die Zahl der im Home-Office Arbeitenden wieder abnahm, erfreut sich dieses Konzept nach wie vor an großer Beliebtheit. Mit dem 2025 in Kraft getretenen Telearbeitsgesetz wird Home-Office nun zu Telearbeit.

Was ist der Unterschied zwischen Telearbeit und Home-Office?

Der Begriff der Telearbeit umfasst alle Formen des ortsungebundenen Arbeitens, wohingegen mit Home-Office ausschließlich die Arbeit in der Wohnung gemeint ist. Die gesetzlichen Regelungen werden in Folge auf alle Fälle der Telearbeit ausgedehnt.

Wie führe ich Telearbeit in meinem Unternehmen ein?

Der Arbeitnehmer ist weder berechtigt noch verpflichtet in Telearbeit zu arbeiten. Grundlage ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, deren Rahmenbedingungen auch in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden können.

Welche Pflichten treffen mich als Arbeitgeber?

  • Digitale Arbeitsmittel: Der Arbeitgeber hat die erforderlichen digitalen Arbeitsmittel bereitzustellen. Durch Vereinbarung ist eine Abweichung möglich, sofern dem Arbeitnehmer die Kosten ersetzt werden. Eine angemessene Pauschalisierung ist zulässig. Als digitalen Arbeitsmitteln sind zu nennen: Laptop, Tastatur, Maus, Laptop-Erhöhung bzw. Monitor, evtl. Headset, Drucker, Scanner, Software, Internetzugang, Büromöbel und das Telefon. Sie müssen dem Stand der Technik entsprechen bzw. ergonomisch gestaltet sein.
  • Miete, Strom, Wasser etc.: Diese sind mit einem unabdingbaren Kostenersatz iHv EUR 135,00 abzugelten, wenn der Arbeitnehmer ständig in Telearbeit arbeitet.
  • Haftung: Bei Telearbeit kommt die Haftungserleichterung des DHG nicht nur dem Arbeitnehmer zugute, sondern auch seinen Angehörigen.
  • Arbeitsunfall: Ein Unfall im privaten Wohnbereich ist ein Arbeitsunfall, wenn das Verhalten, das den Unfall bewirkt hat, dienstlicher Natur war.
  • Weitere Pflichten: Telearbeit lässt die sonstigen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis (AZG, ASchG, ARG) unberührt. Es müssen jedoch lediglich Aufzeichnungen über die Dauer der Arbeitszeit geführt werden, nicht über deren genaue Lage.

Telearbeit ersetzt das bisherige Home-Office und umfasst alle Formen ortsungebundenen Arbeitens. Für Arbeitgeber bedeutet das Pflichten bezüglich digitaler Ausstattung, Kostenersatz sowie Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards.

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Dr. Berthold Lindner

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