April, April

Es wäre zu schön um wahr zu sein, leider ist das EABG noch immer nicht in Kraft getreten.

Bereits im Jänner 2023 hat sich die Bundesregierung im Zuge der Regierungsklausur in Mauerbach im Jänner 2023 auf folgende Eckpunkte des EABG verständigt:

  • Neues Verfahrensregime für Erneuerbare-Anlagen
  • Etablierung eines „One-stop-shops“
  • Konzentration sämtlicher relevanter Bundes- und Landesgesetze
  • Ausdehnung von Genehmigungsfreistellungen, vereinfachten und Anzeigeverfahren
  • Einführung einer zentralen Kundmachungsplattform
  • Strukturierung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
  • Schaffung eines bundesweiten Pools von Sachverständigen der Bundesländer
  • Aktive Energieraumplanung

Viele gute Ideen, viele Diskussionen und leider mittlerweile ein Running Gag.

Es wird Zeit, dass das EABG kein Aprilscherz mehr ist, sondern endlich umgesetzt wird

Berthold Linder

Wir bleiben dran, sobald es echte News gibt, versprechen wir als Wiedergutmachung eine Analyse.

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Renate Baumruck
Windräder im Sonnenuntergang

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