EU-Parlament bereitet den Weg zur Lieferkettenrichtlinie

Anfang Juni hat das EU-Parlament den nächsten wichtigen Schritt zur Einführung einer umfassenden Lieferkettenrichtlinie gesetzt. Der Vorschlag des Rechtsausschusses fand breite Zustimmung im EU-Parlament und markiert einen bedeutenden Meilenstein zu mehr Verantwortung und Nachhaltigkeit in Unternehmen.

Die neuen Regelungen sollen vor allem für größere Unternehmen gelten, nämlich solche mit mehr als 250 Mitarbeiter:innen und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro. Auch Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro werden davon erfasst. Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU werden einbezogen, wenn ihr Umsatz mehr als 150 Millionen Euro beträgt und davon mindestens 40 Millionen Euro in der EU erwirtschaftet werden.

Die Lieferkettenrichtlinie verpflichtet die betroffenen Unternehmen dazu, die negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln und gegebenenfalls zu verhindern, zu beenden oder abzumildern. Verstöße gegen diese Sorgfaltspflichten können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, wie beispielsweise Geldstrafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes. Unternehmen aus Drittstaaten riskieren zudem den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen in der EU.

Dieser Beschluss ist jedoch erst der Auftakt zu weiteren wichtigen Schritten. In den kommenden Verhandlungen zum finalen Richtlinientext werden noch weitere Details ausgearbeitet.

Diese Entwicklungen verdeutlichen einmal mehr, dass Nachhaltigkeit kein kurzlebiger Trend ist, sondern zu einem fundamentalen Pfeiler unternehmerischen Handelns geworden ist. Unternehmen, die bereits frühzeitig auf Nachhaltigkeit, Umweltschutz und den Schutz von Menschenrechten gesetzt haben, haben einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Mitbewerber:innen. Für alle anderen Unternehmen bieten die neuen Regelungen eine Chance, durch Anpassung ihrer Prozesse ihre Marktposition zu verbessern.

Mehr Infos zur Lieferkettenrichtlinie gibt es auch in unseren Gastbeiträgen von Alexander Stimmler und Verena Stagl jeweils in der April Ausgabe der ecolex und trendKMU.

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