Die Taxonomie Verordnung – ein Begriff, der in den letzten Jahren immer häufiger in den Medien und politischen Diskussionen auftaucht, und trotzdem oft übersehen oder unterschätzt wird. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem scheinbar trockenen Begriff und warum ist er für Unternehmen und die Finanzwelt gleichermaßen von großer Bedeutung?
Woher kommt der Begriff „Taxonomie“?
Bis vor kurzem war der Begriff „Taxonomie“ überwiegend Zoologen und Botanikern bekannt. Unter Taxonomie wird üblicherweise ein Teil der Naturwissenschaften verstanden, der Lebewesen in systematischen Kategorien einordnet1. Der Begriff selber stammt aus dem Griechischen und setzt sich aus zwei Teilen zusammen: táxis – Ordnung und nomos – Gesetz.
Was ist die Taxonomie-Verordnung (kurz „Taxonomie-VO“)?
Nun führte die EU-Kommission den Begriff „Taxonomie“ ein. Sie setzte im Jahr 2016 eine Expertengruppe zum Thema „nachhaltiges Finanzwesen“ ein. Deren Abschlussbericht 2018 schlug ein Klassifizierungssystem (Taxonomie) vor, um identifizieren zu können, welche Projekte, Finanzinstrumente oder Investitionen als nachhaltig einzustufen sind2.
Die Taxonomie-VO führte neben dem Klassifizierungssystem auch Transparenzpflichten ein.
Welche Ziele sollen damit erreicht werden?
Die Taxonomie-VO ist ein Bestandteil der im European Green Deal festgelegten Strategie, wonach die EU-Mitgliedstaaten bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstoßen sollen.
Das Konzept der Taxonomie-VO besteht darin, die sechs in Art 9 genannten Umweltziele zu verfolgen. Diese sind:
- Klimaschutz;
- Anpassung an den Klimawandel;
- die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen;
- der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft;
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;
- der Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Was bedeutet „ökologisch nachhaltig“ im Sinne der Taxonomie-VO?
Die Taxonomie-VO führte ein EU-weites, einheitliches System ein, um wirtschaftliche Aktivitäten als „ökologisch nachhaltig“ einstufen zu können. Vier Kriterien bestimmen den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit (Art 3). Damit eine Wirtschaftstätigkeit gemäß Art 3 der Taxonomie-VO als „ökologisch nachhaltig“ eingestuft werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sie muss einen wesentlichen Beitrag (dazu Art 10 bis 16) zur Erreichung eines oder mehrerer in Artikel 9 genannter Umweltziele leisten.
- Gleichzeitig darf sie nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung (Art 17) eines oder mehrerer anderer Umweltziele führen.
- Mindestschutzstandards gemäß Art 17 müssen eingehalten werden.
- Sie muss den von der EU-Kommission festgelegten technischen Bewertungskriterien entsprechen.
Wer ist von der der Taxonomie-VO betroffen?
Die Adressaten der Taxonomie-VO sind:
- Die EU und Ihre Mitgliedsstaaten;
- Die Finanzmarktteilnehmer nach Art 2 Nr 1 der Offenlegungsverordnung ;
- Unternehmen außerhalb des Finanzmarktsektors, die nach der Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben. In Österreich sind das Unternehmen, die dieser Pflicht nach § 243b UGB unterliegen (näheres dazu hier).
Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2020 wurde der zeitliche Anwendungsbereich der Taxonomie-VO in Bezug auf die Umweltziele des Artikels 9 stufenweise erweitert. Seit 01.01.2023 sind alle Umweltziele anwendbar.
Die Taxonomie-VO mag auf den ersten Blick komplex und schwer verständlich erscheinen, aber sie ist zweifellos ein bedeutender Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und ein integraler Bestandteil des Nachhaltigkeitsrechts. Diese Vorschrift ist nicht nur ein weiteres bürokratisches Regelwerk, sondern vielmehr ein leistungsstarkes Werkzeug, das es Unternehmen ermöglicht, ihre nachhaltigen Bemühungen zu strukturieren, zu messen und transparent darzulegen. Dies fördert die Integration von Umwelt- und Klimaüberlegungen in geschäftliche Entscheidungen und Finanzierungsstrategien.
Die Taxonomie-VO ermöglicht Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu konkretisieren und stärkt das Vertrauen der Investoren in nachhaltige Projekte. In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit immer wichtiger wird, ist die Taxonomie-VO ein Schlüsselinstrument für eine zukunftsfähige und verantwortungsvolle Geschäftswelt.
- https://www.duden.de/rechtschreibung/Taxonomie Zugriff am 29.09.2023 ↩︎
- https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_18_542, Zugriff am 29.09.2023 ↩︎