Aufgrund der Aktualität des Themas setzen sich Alexander Stimmler und Verena Stagl mit den arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Implikationen der geplanten Flexiblen Kapitalgesellschaft auseinander. Im zweiten Teil wird die Möglichkeit der Beteiligung von Arbeitnehmer:innen näher beleuchtet.
Häufig stellt die Entlohnung qualifizierter Mitarbeiter:innen vor allem bei Start-Ups aufgrund des noch fehlenden Cashflows und der mangelnden Liquidität ein großes Hindernis dar.
Schon bisher wurde solchen Mitarbeiter:innen oft eine Beteiligung am Unternehmen in Form von (Geschäfts-)Anteilen angeboten. Aufgrund der bisherigen Gesetzeslage wurden aber bereits mit der Übertragung Steuern fällig, da die Anteile aufgrund des „entgeltsähnlichen Charakters“ als Zuwendung des/der Arbeitgebers/Arbeitgeberin an Arbeitnehmer:innen zu versteuern waren. Der Begriff „Dry-Income“ beschreibt die Problematik: Arbeitnehmer:innen mussten (Steuer-)Geld bezahlen, ohne Geld erhalten zu haben.
Die neue Gesellschaftsform FlexKapG bietet hierfür eine Lösung: Die Übertragung an Arbeitnehmer:innen löst noch keine Steuern aus. Die Besteuerung erfolgt erst, wenn es zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile kommt. Die Übertragung insbesondere im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss ebenfalls zwischen den Parteien geregelt werden.
Um diese Möglichkeit zu etablieren, wird im aktuellen Gesetzesentwurf eine neue Art der Anteile für Arbeitnehmer:innen geschaffen: der Unternehmenswert-Anteil.
Die Besonderheiten des Unternehmenswert-Anteils sind:
- Übertragungsform setzt Schriftlichkeit voraus, aber (im Unterschied zur GmbH) keinen Notariatsakt
- Art der Geschäftsanteile muss im Gesellschaftsvertrag vorgesehen sein
- Ausgabe bis zu 25 % des Stammkapitals möglich
- Inhaber:innen von Unternehmenswertanteilen haben kein Stimmrecht, aber Informations- und Auskunftsrechte
- Unternehmen muss weniger als 100 Mitarbeiter und einen Umsatz von maximal 40 Mio haben; diese Grenzen dürfen innerhalb der ersten 10 Jahre nicht überstiegen werden
- Nachweisliche schriftliche Aufklärung des/der Arbeitnehmer:in über den Unternehmenswert-Anteil durch den/die Arbeitgeber:in vor Übertragung
Mit der FlexKapG erhalten insbesondere Start Ups die Möglichkeit auch bei anfangs geringen finanziellen Möglichkeiten Ihren Arbeitnehmer:innen einen wirtschaftlich interessanten Anreiz zu geben.