Klarheit bei jeder Landung

Welche Rechte stehen Fluggästen zu?

Verspätungen, Überbuchungen und Gepäckärger – nur einige der typischen Fluggastprobleme, die schon so manchen Nerv gekostet haben. Die Fluggastrechte-VO der Europäischen Union nimmt sich diesen Verbraucherproblemen an, soll jedoch nun reformiert werden.

Welche Flüge sind vom Anwendungsbereich der EU-VO erfasst?

Die Fluggastrechte-VO regelt die Ansprüche der Fliegenden für Flüge innerhalb der EU, von der EU ins EU-Ausland und dem EU-Ausland in die EU. Letztere sind jedoch nur erfasst, wenn sie von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Außerdem darf in allen Fällen noch keine Leistung (z.B. Entschädigung) nach dem Recht eines Nicht-EU-Landes gewährt worden sein.

Welche Ansprüche habe ich nach derzeitigem Recht,

  • wenn mein Flug annulliert wird? Von einer Annullierung wird gesprochen, wenn der geplante Flug nicht durchgeführt wird, die Abflugzeit um mehr als eine Stunde vorverlegt wird, der Flug wieder zum Abflughafen umkehren muss oder ein anderer Zielflughafen angeflogen wird. Nur eine Verspätung liegt vor, wenn der andere Zielflughafen dieselbe Stadt bedient oder einvernehmlich eine Beförderung zum gewünschten Zielort erfolgt.

    In diesen Fällen hat der Fluggast die Wahl zwischen einer Erstattung des Ticketpreises, einer Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen oder einem späteren gewünschten Zeitpunkt. Fluggesellschaften haben während allfälliger Wartezeiten für Erfrischung, Verpflegung, Unterkunft und Hin- und Rücktransport zum Flughafen zu sorgen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, sind den Fluggästen erforderliche angemessene Auslagen zu erstatten. Weiters stehen Passagieren Entschädigungen zu, wenn sie weniger als 14 Tage vor Abflug informiert worden sind und keine außergewöhnlichen Umstände für die Änderung ausschlaggebend waren (z.B. Stromausfall, Schneesturm, nicht: Streik, technische Probleme oder Überlastung des Luftraums).
  • wenn mein Flug verspätet ist? Im Falle einer um mehr als 3 Stunden verspäteten Ankunft gebührt den Fluggästen eine Entschädigung, sofern die Verspätung nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruht.  Die Höhe richtet sich nach der Flugstreckenlänge. Auch steht den Fluggästen ab einer Wartezeit von 2 Stunden ein Anspruch auf Verpflegung und ab einem Tag ein Anspruch auf Unterbringung und Flughafenbeförderung zu. Übersteigt die Verspätungsdauer 5 Stunden, kann der Fluggast eine Erstattung des Tickets verlangen.
  • wenn ich meinen Anschlussflug verpasse? Sind die Flüge Teil einer einzigen Buchung, fallen beide in den Anwendungsbereich der VO und liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor, kann der Fluggast eine Entschädigung fordern, wenn durch den verpassten Anschlussflug eine verspätete Ankunft von mindestens 3 Stunden eingetreten ist.
  • wenn mein Gepäck verlorengeht, beschädigt wird oder verspätet ankommt? In diesen Situationen haben Fluggäste einen Anspruch auf Entschädigung von bis zu EUR 1.300, der bei Verlust und Beschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung binnen 21 Tagen ab Erhalt schriftlich bei der Fluggesellschaft gemeldet werden soll.
  • wenn mein Flug überbucht ist? Wird die Beförderung aufgrund einer Überbuchung oder aus betrieblichen Gründen verweigert, haben die Fluggäste das gleiche Wahlrecht wie bei einer Annullierung. Ebenfalls sind die genannten Unterstützungsleistungen zu erbringen und eine Entschädigung zu leisten.

Was soll sich durch die Reform ändern?

Seit Anfang des Jahres wird über eine Reform des Fluggastrechts verhandelt, die die bisherige Regelung zu Lasten der Verbraucher abändern soll. Künftig soll bei Flugstrecken bis zu 3500 km nur mehr ab 4 Stunden und bei längeren Strecken nur mehr ab 6 Stunden Verspätung eine Entschädigung zu entrichten sein. Auch soll die Verjährungsfrist zur gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche von 3 Jahren auf 6 Monate verkürzt werden. Schlussendlich enthält der Vorschlag auch eine Erweiterung der außergewöhnlichen Umstände. Etwa sollen Streik, Krankheit des Personals oder technische Probleme in Zukunft auch als außergewöhnlich gelten.

Conclusio

Die Fluggastrechte-VO sorgt dafür, dass Verbraucher im Fall von typischen Fluggastproblemen einen Ausgleich erhalten. Dafür gesteht sie Ansprüche auf Entschädigungszahlungen, Rücktritts- und Umbuchungsrechte und Unterstützungsleistungen gegen die Fluggesellschaften zu. Die geplante Reform soll diese Rechte nun zu Lasten der Verbraucher abschwächen.

Autor

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Dr. Berthold Lindner

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