Kreislaufwirtschaft

Der Schlüssel für eine nachhaltige Zukunftsgestaltung

Kreislaufwirtschaft wird immer öfter erwähnt. Tatsächlich handelt es sich dabei nur um den neuen Begriff für die Abfallwirtschaft. Die Ziele sind unverändert: Primat des Recycling und der Verwertung, also der Nutzung von Abfällen als Rohstoffe. Damit erweist sich das Abfallmanagement als Schlüsseltechnologie der Zukunft. Abfallwirtschaft ist zugleich einer der am stärksten regulierten Wirtschaftsbereiche und bedarf einer vertieften Kenntnis der Materie.

Wir vertreten und beraten Sie in allen Bereichen des Abfallwirtschaftsrechts insbesondere bei

  • Fragen der Abfalleigenschaft
  • Erlangung von Behandler- und Sammlererlaubnissen
  • Bestellung von abfallrechtlichen Geschäftsführer:innen
  • Umsetzung von Sammel- und Verwertungssystemen
  • Fragestellungen im Zusammenhang mit der Verpackungsverordnung
  • Erlangung und Änderung von Behandlungsanlagengenehmigungen
  • abfallpolizeilichen Behandlungsaufträgen
  • Altlastenbeiträgen (ALSAG) und deren Vermeidung
  • abgabenrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Altlastenbeiträgen
  • finanzstrafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Altlastenbeiträgen