Familie und Lebensgemeinschaft

Weil nicht nur die Liebe zählt

Liebe ist die Basis für eine erfolgreiche Partnerschaft. Sie allein kann aber nicht alle Fragen des Zusammenlebens regeln. Bedenken Sie rechtzeitig, welche Rechtsfragen sich Ihnen eines Tages stellen könnten.

Wir unterstützen Sie bei folgenden Themen: 

  • Partnerschaftsverträge 
  • Ehepakte 
  • sonstige Vertragsgestaltungen zwischen Familienmitgliedern  
  • Obsorge & Kontaktrecht 
  • Unterhaltsgestaltung 
  • Trennung & Scheidung 
  • Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament, Kodizill, Schenkung auf den Todesfall) 
  • Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung 
  • Erwachsenenschutzrecht 

Die Themen Lebensgemeinschaft, Partnerschaft und Familie sind höchstpersönlich. Dennoch stellen sie einen stark geregelten Bereich unserer Rechtsordnung dar. In einer schier unüberschaubaren Anzahl von Normen wird die Entstehung, das Zusammenleben und auch das Ende geregelt. Gerade die sensiblen Themen bedürfen einer bedachten Herangehensweise. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Lösung schwieriger Beziehungsprobleme unterstützen wir unsere Mandant:innen bei der Wahrung ihrer Interessen.