Scheidung · Obsorge · Unterhalt · Vorsorge

Familienrecht Anwalt Wien – Ihre Kanzlei für Scheidung, Obsorge, Unterhalt, Ehevertrag & Vorsorge

Wenn sich das Leben verändert, braucht es Klarheit – rechtlich und menschlich. Als Familienrecht Anwalt in Wien begleiten wir Sie bei Scheidung, Obsorge und Kontaktrecht, Unterhaltsfragen, Eheverträgen, Vorsorgevollmacht und Nachlassplanung. Unsere Kanzlei in Wien 1090 (Alsergrund) bietet Ihnen einen Ansprechpartner für alle familienrechtlichen Situationen – ob Trennung, Konflikt um die Kinder, finanzielle Absicherung oder Vorsorge für den Ernstfall.

Illustration zweier Menschen, die gemeinsam feiern – Familie, Ehe und Lebensgemeinschaft

Wir ordnen Ihre Lage ein, zeigen Optionen auf und begleiten Sie durch den gesamten Prozess: strukturiert, persönlich und mit dem Ziel, tragfähige Lösungen zu finden. Auch für unverheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften stehen wir zur Verfügung.

Illustration einer Checkliste – Überblick über unsere familienrechtlichen Leistungen
Direkt zum passenden Thema

Überblick: Unsere Leistungen im Familienrecht in Wien

Diese Seite gibt Ihnen eine erste Orientierung über alle Familienrecht-Themen, die wir als Kanzlei abdecken. Zu jedem Bereich finden Sie einen kurzen Überblick und einen Link zur jeweiligen Detailseite mit weiterführenden Informationen. So finden Sie schnell den Einstieg – und wir klären den Rest im persönlichen Gespräch.

Für wen diese Seite gedacht ist

Sie stehen vor einer Trennung, einem Streit um Obsorge oder Kontaktrecht, einer Unterhaltsfrage oder möchten Vermögen und Vorsorge rechtzeitig regeln? Vielleicht geht es auch um ein Testament oder die Absicherung einer Lebensgemeinschaft. In all diesen Situationen hilft eine klare Einordnung: Was sind Ihre Optionen? Welche Schritte sind jetzt sinnvoll? Welche Unterlagen werden benötigt? Genau dafür ist diese Seite da.

Illustration eines Handschlags – einvernehmliche und streitige Scheidung
Trennung

Scheidung – wenn die Ehe endet

Ob einvernehmlich nach § 55a EheG oder streitig: Eine Scheidung bringt viele Fragen mit sich – von Unterhalt über Vermögensaufteilung bis zur Regelung für die Kinder. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren, klären Ablauf, Kosten und notwendige Unterlagen und vertreten Ihre Interessen vor Gericht.

Mehr erfahren: → Scheidung in Österreich – Ablauf und KostenEinvernehmliche Scheidung – Voraussetzungen & Vorgehen

Illustration einer Familie – Obsorge und Kontaktrecht
Kindeswohl

Obsorge & Kontaktrecht – das Beste für Ihr Kind

Gemeinsame oder alleinige Obsorge, Kontaktrecht, Besuchsregelungen: Bei Fragen rund um Kinder steht das Kindeswohl (§ 138 ABGB) im Mittelpunkt. Typische Konflikte betreffen das Wechselmodell, Entscheidungen zu Schule oder medizinischer Versorgung und die konkrete Ausgestaltung des Kontaktrechts. Wir helfen Ihnen, eine Lösung zu finden, die für Ihr Kind tragfähig ist – und setzen diese bei Bedarf auch gerichtlich durch.

Obsorge & Kontaktrecht – Rechte, Pflichten, Lösungen

Illustration von Geldscheinen – Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
Geld

Kindesunterhalt & Ehegattenunterhalt

Wie hoch ist der Unterhalt? Wie wird er berechnet? Die Prozentsatzmethode gibt eine Orientierung, doch die konkrete Höhe hängt von Einkommen, Sorgepflichten und weiteren Faktoren ab. Wir beraten Sie zu Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, unterstützen bei Anpassungen nach Einkommensänderungen und setzen Rückstände konsequent durch.

Kindesunterhalt & Alimente – Berechnung und Durchsetzung

Illustration eines Vertragsdokuments – Ehevertrag und Ehepakt
Vermögen

Ehevertrag (Ehepakt) – Vermögen absichern

Ein Ehevertrag schafft klare Regeln für Vermögen, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Schulden – vor oder nach der Eheschließung. In Österreich bedürfen Ehepakte der Errichtung in Form eines Notariatsakts. Wir beraten Sie zu Inhalt und Grenzen, damit die Vereinbarung rechtssicher ist und im Ernstfall Bestand hat.

Ehevertrag (Ehepakt) – Inhalte, Grenzen, Ablauf

Illustration eines Gesetzbuchs – Vorsorgevollmacht und letztwillige Verfügungen
Selbstbestimmung

Vorsorge für den Ernstfall

Wer soll für Sie entscheiden, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Und wie stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen weitergegeben wird? Zwei Instrumente sind hier zentral:

  • Vorsorgevollmacht (§§ 260 ff ABGB): Sie bestimmen eine Vertrauensperson, die im Vorsorgefall für Sie handelt. Die Rechtsgrundlage wurde mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz 2018 neu gefasst. Details und häufige Fragen beantworten wir im Abschnitt Vorsorgevollmacht weiter unten auf dieser Seite.
  • Letztwillige Verfügungen und Testament (§§ 577 ff ABGB): Mit einem Testament regeln Sie, wer was erbt, und vermeiden Streit unter Hinterbliebenen.

Testament & letztwillige Verfügungen – Beratung und Gestaltung

Illustration einer Schriftrolle – Testament und Nachlassplanung
Nachlass

Testament & Nachlassplanung (inkl. Schenkung auf den Todesfall)

Je komplexer die Lebensverhältnisse, desto wichtiger ist eine durchdachte Nachlassplanung. Bei Patchwork-Familien, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen eröffnen sich Gestaltungsspielräume, die sauber genutzt werden sollten – auch um Pflichtteilsfragen frühzeitig zu klären. Wir beraten Sie zu Testament, Vermächtnis und zur Schenkung auf den Todesfall.

Testament & letztwillige Verfügungen – Beratung und GestaltungSchenkung auf den Todesfall – Möglichkeiten und Risiken

Illustration eines Paares beim High five – Lebensgemeinschaft und Partnerschaft
Ohne Trauschein

Lebensgemeinschaft & Partnerschaft

Auch ohne Eheschließung entstehen rechtliche Fragen – insbesondere bei Trennung, Vermögensauseinandersetzung oder wenn gemeinsame Kinder betroffen sind. Bei unehelichen Kindern regelt § 177 ABGB die Obsorge. Wir beraten unverheiratete Paare und eingetragene Partner:innen zu Partnerschaftsvereinbarungen, vermögensrechtlichen Fragen und den Schnittstellen zu Unterhalt, Obsorge und Erbrecht.

Illustration mehrerer Bienen – Schnittstelle von Familie und Unternehmen
Schnittstelle

Familie & Unternehmen (Schnittstelle)

Familienrecht und Unternehmensrecht treffen häufiger aufeinander, als man denkt: Ein Ehevertrag muss Beteiligungen berücksichtigen, eine Scheidung kann die Gesellschafterstruktur betreffen, und Nachfolgefragen verbinden Familie und Unternehmen unmittelbar. Wir beraten an dieser Schnittstelle – strukturiert und mit Blick auf beide Seiten.

Familie & Unternehmen – rechtliche Struktur und Nachfolge

Sie wissen nicht, welches Thema auf Ihre Situation passt? Wir ordnen das im Erstgespräch ein.

Illustration mehrerer Vögel – unsere Kanzlei im Familienrecht
Ihre Kanzlei

Warum Lindner Stimmler für Familienrecht in Wien?

Persönliche Betreuung durch Mag. Alexander Stimmler: Er begleitet Sie als Anwalt für Familienrecht persönlich durch Ihr Verfahren – von der ersten Einordnung bis zur Vertretung vor Gericht. Sie haben einen direkten Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt.
Standort Wien 1090 (Alsergrund): Unsere Kanzlei ist zentral erreichbar. Termine vereinbaren wir kurzfristig.
Empathisch in der Beratung, durchsetzungsstark vor Gericht: Familienrechtliche Konflikte sind belastend. Wir hören zu, ordnen ein und setzen Ihre Interessen konsequent durch – mit Augenmaß und klarer Strategie.
Anerkannte Kanzleiexpertise: Lindner Stimmler ist im Ranking ‚Top Anwaltskanzleien Österreichs 2026′ (DER STANDARD × Statista) in den Bereichen Arbeitsrecht, Energierecht sowie Umwelt- und Klimarecht gelistet. Dieses unabhängige Qualitätssignal unterstreicht den fachlichen Anspruch, den wir auch in der familienrechtlichen Beratung an uns stellen.
Breites Leistungsspektrum: Vom Ehevertrag über die Scheidung bis zu Obsorge, Unterhalt und Nachlassplanung – Sie bekommen alles aus einer Hand, ohne die Kanzlei wechseln zu müssen.
Illustration einer Uhr – Ablauf und Termin für das Erstgespräch
Der erste Schritt

Erstgespräch, Kosten & Ablauf

Im Erstgespräch verschaffen wir uns gemeinsam Klarheit über Ihre Situation. Wir besprechen:

Ihre Ziele und die aktuelle Ausgangslage
Welche rechtlichen Optionen bestehen
Welche Risiken und Folgen zu bedenken sind
Welche nächsten Schritte sinnvoll sind

Hilfreiche Unterlagen für das Erstgespräch: Heiratsurkunde, Einkommensnachweise, bestehende Vereinbarungen, relevanter Schriftverkehr, Geburtsurkunden der Kinder – je nach Thema.

Kosten: Den Kostenrahmen besprechen wir transparent vor Beginn der Beratung. Er richtet sich nach Art und Umfang Ihres Anliegens. So wissen Sie vorab, womit Sie rechnen können – ohne versteckte Überraschungen.

Wenn Sie eine erste Einordnung brauchen, melden Sie sich – wir klären den nächsten sinnvollen Schritt.

Illustration eines Fragezeichens – häufige Fragen zur Vorsorgevollmacht
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst eine Vertrauensperson, die für Sie entscheidet, falls Sie die Entscheidungsfähigkeit verlieren – etwa nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder Demenz. Rechtsgrundlage sind die §§ 260–263 ABGB.

Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?

Ohne Vorsorgevollmacht bestimmt im Ernstfall das Gericht einen Erwachsenenvertreter – möglicherweise eine Person, die Sie nicht kennen. Mit einer Vorsorgevollmacht behalten Sie die Kontrolle darüber, wer für Sie handelt. Das stärkt Ihre Selbstbestimmung.

Wie wird eine Vorsorgevollmacht errichtet?

Die Errichtung erfolgt höchstpersönlich und schriftlich vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem anerkannten Erwachsenenschutzverein (§ 262 Abs 1 ABGB). Diese Stellen sind gesetzlich verpflichtet, Sie über Bedeutung und Folgen der Vollmacht zu belehren.

Ab wann ist die Vorsorgevollmacht wirksam?

Wirksam wird sie erst, wenn der Vorsorgefall tatsächlich eintritt, ein ärztliches Zeugnis den Verlust der Entscheidungsfähigkeit bestätigt und dieser Vorsorgefall im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen wird. Es sind also zwei Schritte nötig: zunächst die Registrierung der Errichtung, später die Registrierung des Vorsorgefalls.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht?

Bei Errichtung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ist je nach Umfang mit rund 400 bis 800 Euro zu rechnen. Dazu kommt die ÖZVV-Eintragungsgebühr.

Vorsorgevollmacht oder gerichtliche Erwachsenenvertretung?

Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie entscheidet – und verhindert gerade, dass das Gericht eine fremde Person als Erwachsenenvertreter bestellt. Sie ist das Instrument der Selbstbestimmung.

Was kostet ein Erstgespräch?

Die Kosten für ein Erstgespräch richten sich nach Art und Umfang Ihres Anliegens. Wir besprechen den Rahmen vorab transparent, damit Sie wissen, womit Sie rechnen können.

Welche Familienrecht-Themen decken Sie ab?

Wir beraten und vertreten Sie in allen zentralen Bereichen des Familienrechts: Scheidung, Obsorge und Kontaktrecht, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Ehevertrag, Vorsorgevollmacht, Testament und Nachlassplanung, Lebensgemeinschaft sowie an der Schnittstelle Familie und Unternehmen.

Brauche ich bei einer einvernehmlichen Scheidung einen Anwalt?

Gesetzlich ist keine Anwaltspflicht vorgeschrieben. In der Praxis ist anwaltliche Beratung aber oft sinnvoll – insbesondere wenn Kinder, Vermögen oder Unterhaltsfragen betroffen sind. Eine Überprüfung der Scheidungsvereinbarung schützt vor nachteiligen Regelungen.

Was ist bei Obsorge das Wichtigste?

Das Kindeswohl ist die zentrale Leitlinie bei allen Obsorgefragen (§ 138 ABGB). Kooperative Lösungen zwischen den Elternteilen haben dabei Vorrang – sofern sie dem Wohl des Kindes entsprechen.

Illustration einer Taube – Kontakt und Standort der Kanzlei
Standort

Kontakt & Standort in Wien 1090

Lindner Stimmler Rechtsanwälte Standort: Wien 1090 (Alsergrund)

Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular. Wir bemühen uns um kurzfristige Termine, damit Sie rasch Klarheit über Ihre Situation bekommen.

Ihre Begleitung

Sie brauchen eine erste Einschätzung zu Trennung, Kindern, Unterhalt oder Vorsorge? Wir ordnen Ihre Situation ein und besprechen die nächsten Schritte – sprechen Sie uns an.

Häufige Einstiegsthemen: Scheidung in Österreich, Obsorge und Kontaktrecht sowie Kindesunterhalt.

Stand: Juli 2026 – auf Basis der geltenden Rechtslage (idgF).

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.

Porträt von Rechtsanwalt Mag. Alexander Stimmler

Über den Autor

Mag. Alexander Stimmler, Rechtsanwalt bei Lindner & Stimmler Rechtsanwälte in Wien. Schwerpunkte: Familienrecht und Arbeitsrecht. Co-Autor von „Anwaltliches Berufs- und Standesrecht“ (Verlag Österreich), Mitglied des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Wien. Zum Anwaltsprofil von Alexander Stimmler