Verfassung und Grundrechte

Immer an und auf Ihrer Seite

Die Grundrechte als klassische Abwehrrechte gegen staatliches Handeln gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Wir beraten und vertreten unsere Mandant:innen dabei in allen Lebensbereichen bei der Durchsetzung ihrer Grund- und Menschenrechte vor Behörden und Gerichten.

Wir erstellen in diesem Zusammenhang Gutachten und Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen.

Gerne beraten wir in diesem Zusammenhang auch die Ansprüche von Klient:innen unserer Rechtsanwaltskolleg:innen vor Zivilgerichten und tragen diese in Form von Gesetzesprüfungsanträgen an den Verfassungsgerichtshof heran.