Verfassung und Grundrechte
Immer an und auf Ihrer Seite
Die Grundrechte als klassische Abwehrrechte gegen staatliches Handeln gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Wir beraten und vertreten unsere Mandant:innen dabei in allen Lebensbereichen bei der Durchsetzung ihrer Grund- und Menschenrechte vor Behörden und Gerichten.
Wir erstellen in diesem Zusammenhang Gutachten und Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen.
Gerne beraten wir in diesem Zusammenhang auch die Ansprüche von Klient:innen unserer Rechtsanwaltskolleg:innen vor Zivilgerichten und tragen diese in Form von Gesetzesprüfungsanträgen an den Verfassungsgerichtshof heran.
