Schenkung auf den Todesfall – eine Alternative zum Testament?

Wer Vermögen an eine bestimmte Person weitergeben möchte – aber erst nach dem eigenen Tod –, denkt meist zuerst an ein Testament. Doch das österreichische Recht kennt ein weiteres Instrument: die Schenkung auf den Todesfall. Sie ist in § 603 ABGB geregelt und funktioniert grundlegend anders als eine letztwillige Verfügung. Der Vertrag wird sofort wirksam und bindet beide Seiten. Lediglich die tatsächliche Übergabe – die Erfüllung – ist auf den Todeszeitpunkt des Schenkers hinausgeschoben. Das Eigentum verbleibt bis dahin beim Schenker.

§ 603 ABGB · Notariatsakt
Illustration einer Urkunde – Schenkung auf den Todesfall als Notariatsakt

Stand: Juli 2026 – auf Basis der geltenden Rechtslage (idgF).

Wichtig: Eine Schenkung auf den Todesfall bedarf in Österreich zwingend der Form eines Notariatsakts (§ 1 Abs 1 lit d NotAktG). Wird diese Form nicht eingehalten, ist der Vertrag unwirksam. Ein privatschriftlicher Vertrag reicht nicht aus.

Illustration eines Gesetzbuchs – § 603 ABGB
§ 603 ABGB

Was ist eine Schenkung auf den Todesfall?

Die Schenkung auf den Todesfall ist ein Vertrag zwischen Schenker und Beschenktem, der in § 603 ABGB geregelt ist. Sie unterscheidet sich sowohl von der klassischen Schenkung unter Lebenden als auch vom Testament.

So wirkt sie:

  • Vertraglich bindend ab Abschluss: Mit Errichtung des Notariatsakts entsteht ein verbindlicher Anspruch des Beschenkten.
  • Erfüllung erst beim Tod: Die tatsächliche Übergabe des Vermögenswerts erfolgt erst nach dem Ableben des Schenkers.
  • Gestaltungsspielraum: Im Vertrag können Bedingungen, Auflagen oder Sicherungsmaßnahmen vereinbart werden.

Typische Anwendungsfälle betreffen etwa Geldbeträge, bestimmte Wertgegenstände oder – bei entsprechend sorgfältiger Gestaltung – auch Unternehmensanteile oder Immobilien.

Illustration einer Lupe – Vergleich Testament und Schenkung auf den Todesfall
Gegenüberstellung

Unterschied zum Testament

Ein Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen. Die Schenkung auf den Todesfall hingegen ist ein Vertrag – und das hat weitreichende Folgen.

Kriterium Testament Schenkung auf den Todesfall
RechtsgeschäftEinseitige VerfügungVertrag (zweiseitig)
FormJe nach Art (eigenhändig, fremdhändig, notariell)Zwingend Notariatsakt
WiderrufGrundsätzlich frei widerruflichNicht einseitig widerrufbar; Änderung nur einvernehmlich oder bei gesetzlichen Widerrufs- bzw. Rücktrittsgründen (§§ 947, 948 ABGB)
BindungErst mit dem TodSofort ab Vertragsabschluss
PflichtteilPflichtteilsrecht giltEbenfalls pflichtteilsrelevant (Hinzurechnung)

Merksatz: Die Schenkung auf den Todesfall eignet sich typischerweise dann, wenn eine verbindliche Zusage gegenüber dem Begünstigten gewünscht ist – also gerade keine einseitige Widerrufsmöglichkeit bestehen soll.

Illustration eines Rufzeichens – Pflichtteil und Anfechtungsrisiken
§§ 781 ff ABGB

Pflichtteil & Anfechtungsrisiken

Ein häufiger Irrtum: Wer eine Schenkung auf den Todesfall vereinbart, entzieht das betreffende Vermögen nicht dem Pflichtteilsrecht. Nach §§ 781 ff ABGB ist die Zuwendung bei der Pflichtteilsberechnung im Wege der Hinzurechnung zu berücksichtigen. Pflichtteilsberechtigte Personen – etwa Kinder oder der Ehepartner – können nach dem Todesfall Ansprüche geltend machen.

Das Konfliktpotenzial ist dann besonders hoch, wenn die Familienkonstellation komplex ist oder der geschenkte Vermögenswert einen erheblichen Teil des Nachlasses ausmacht. Wir empfehlen, vorab folgende Punkte zu klären: Wer ist pflichtteilsberechtigt? Welche Vermögenswerte sind vorhanden? Wie wirkt sich die Schenkung auf die Pflichtteilsberechnung konkret aus?

Illustration zweier sich reichender Hände – verbindliche Zusage zwischen zwei Seiten
Abwägung

Wann ist eine Schenkung auf den Todesfall sinnvoll?

Vorteile:

  • Bindungswirkung: Der Begünstigte hat einen gesicherten Anspruch – anders als beim jederzeit widerrufbaren Testament.
  • Planbarkeit: Beide Seiten wissen, woran sie sind. Die Vermögensnachfolge ist verbindlich geregelt.
  • Absicherung: Besonders in Konstellationen, in denen der Begünstigte Vertrauensschutz braucht (z. B. Lebensgefährt:innen ohne gesetzliches Erbrecht).

Risiken:

  • Die Bindung wirkt in beide Richtungen – ein einseitiger Widerruf ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Pflichtteilsansprüche bleiben bestehen (Hinzurechnung).
  • Ohne Notariatsakt ist der Vertrag unwirksam.

Abgrenzung: Eine Schenkung unter Lebenden überträgt Eigentum sofort. Ein Erbvertrag ist nur zwischen Ehepartner:innen oder eingetragenen Partner:innen zulässig (§ 1249 ABGB iVm § 1217 Abs 2 ABGB) und unterliegt eigenen Regeln. Das Testament bleibt frei widerrufbar. Welches Instrument passt, hängt von der konkreten Situation ab.

Illustration eines Vertragsdokuments – Ablauf bis zum Notariatsakt
Verfahren

Ablauf & Form: Notariatsakt in Österreich

Der Weg zur wirksamen Schenkung auf den Todesfall in Österreich folgt typischerweise diesen Schritten:

01

Inhalte festlegen: Welcher Vermögenswert soll übertragen werden? Wer ist begünstigt? Gibt es Bedingungen oder Auflagen?

02

Notariatsakt errichten lassen: Die Beurkundung durch einen Notar ist zwingend. Dabei werden auch Fragen wie Rücktrittsregelungen und Pflichtteilshinweise berücksichtigt.

03

Verwahrung und Dokumentation: Der Notariatsakt wird verwahrt und im Verlassenschaftsverfahren nach dem Tod des Schenkers relevant.

Der Kostenrahmen hängt vom Umfang der Regelung und dem Wert des betroffenen Vermögens ab.

Steuer

Steuerliche Aspekte der Schenkung auf den Todesfall

In Österreich gibt es seit 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer im klassischen Sinn. Dennoch sind steuerliche Aspekte zu beachten: Insbesondere bei Immobilien fällt Grunderwerbsteuer an, und die Übertragung ist gegebenenfalls gemäß § 121a BAO beim Finanzamt zu melden. Bei Unternehmensanteilen oder größeren Vermögenswerten empfehlen wir, die steuerliche Seite frühzeitig mit einer Steuerberatung abzustimmen.

Illustration von Geldscheinen – steuerliche Aspekte
Illustration eines Dokuments – Vorlagen und Muster
Vorsicht

„Schenkung auf den Todesfall Muster“ – warum Vorlagen oft nicht helfen

Wer online nach einem Muster für eine Schenkung auf den Todesfall sucht, findet zahlreiche Vorlagen. Das Problem: Wegen der zwingenden Notariatsaktpflicht ist ein privatschriftliches Dokument rechtlich wirkungslos. Ein reines Muster kann den Notariatsakt nicht ersetzen.

Ein wirksamer Notariatsakt regelt typischerweise: den Begünstigten, den konkreten Vermögensgegenstand, etwaige Bedingungen oder Auflagen, Rücktritts- und Widerrufsregelungen sowie einen Hinweis auf die Pflichtteilsrelevanz. Statt auf Vorlagen zu setzen, empfiehlt sich die individuelle rechtliche Beratung.

Illustration eines Fragezeichens – häufige Fragen
Häufige Fragen

FAQ

Brauche ich in Österreich zwingend einen Notariatsakt?

Ja. § 1 Abs 1 lit d NotAktG schreibt für die Schenkung auf den Todesfall die Form des Notariatsakts vor. Ohne diese Form ist der Vertrag unwirksam.

Kann ich eine Schenkung auf den Todesfall widerrufen?

Grundsätzlich nicht einseitig – anders als ein Testament. Eine Auflösung ist nur einvernehmlich oder bei Vorliegen gesetzlicher Widerrufs- bzw. Rücktrittsgründe (insbesondere §§ 947, 948 ABGB) möglich.

Umgehe ich damit Pflichtteilsansprüche?

Nein. Die Schenkung auf den Todesfall wird bei der Pflichtteilsberechnung gemäß §§ 781 ff ABGB hinzugerechnet. Pflichtteilsberechtigte können ihre Ansprüche geltend machen.

Illustration einer Schriftrolle – weiterführende Inhalte
Vertiefung

Weiterführende Inhalte

Testament & letztwillige Verfügungen

– Abgrenzung und Alternativen zur Schenkung auf den Todesfall.

Familie & Lebensgemeinschaft

– Rechtliche Beratung bei Vermögens- und Nachfolgeplanung im familiären Kontext.

Ehevertrag (Ehepakt)

– Vermögensplanung und Absicherung im Ehekontext.

Ihre Begleitung

Diese Seite bietet allgemeine rechtliche Informationen zur Schenkung auf den Todesfall in Österreich. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie eine Einordnung für Ihre konkrete Situation brauchen, melden Sie sich – wir klären den nächsten sinnvollen Schritt.

Porträt von Rechtsanwalt Mag. Alexander Stimmler

Über den Autor

Mag. Alexander Stimmler, Rechtsanwalt bei Lindner & Stimmler Rechtsanwälte in Wien. Schwerpunkte: Familienrecht und Arbeitsrecht. Co-Autor von „Anwaltliches Berufs- und Standesrecht“ (LexisNexis), ehemaliges Ausschussmitglied der Rechtsanwaltskammer Wien. Zum Anwaltsprofil von Alexander Stimmler