Die aktuellen Änderungen der
UVP-Novelle 2023
Am 01.03.2023 wurde die lang ersehnte Novelle des UVP-Gesetzes im Nationalrat beschlossen. Sie bringt zahlreiche Änderungen im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung mit sich. Wesentliche Ziele waren die Beschleunigung der Energiewende, sowie ein verbesserter Klima- und Bodenschutz.

Die wichtigsten Änderungen
- Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Beschleunigung von Verfahren für Vorhaben der Energiewende. Darunter zählen die Durchbrechung der örtlichen Flächenwidmung für Windkraftanlagen, der (mögliche) Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden bei Vorhaben der Energiewende und die Ermöglichung der Berücksichtigung von technologischen Weiterentwicklungen seit der Genehmigung bis zum Zeitpunkt des Baus.
- Ein weiterer wichtiger Aspekt der UVP-Novelle betrifft die Verfahrenseffizienz: durch bessere Strukturierung des Verfahrens, klarere Vorgaben betreffend Prüftiefe und durch die Möglichkeit von Online- oder Hybrid-Verhandlungen sollen Projekte künftig rascher genehmigt werden.
- Auch im Bereich des Umweltschutzes bringt die Novelle wichtige Änderungen mit sich: So sollen die Auswirkungen von Treibhausgasemissionen, von Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung eines Projekts in der UVP berücksichtigt werden. Durch die effektive Regelungen betreffend der Durchführung von den UVP-Feststellungsverfahren soll die Biodiversität geschützt werden.
- Letztlich kommt es zu Änderungen bei den Tatbeständen des Anhangs 1. Vor Umsetzung eines neuen Vorhabens, sollte jedenfalls ein Blick in die neuen Tatbestände und geänderten Schwellenwerte riskiert werden.
Die Energiebranche hat in den letzten Jahren immer wieder verlangt, die aktuellen Regelungen zu verbessern. Doch trotz einiger positiver Aspekte sorgt die aktuelle Novelle weiterhin für erhebliche Rechtsunsicherheit. Der Jubel in der Branche ist leider nur bedingt berechtigt. Ein großer Kritikpunkt ist, dass es versäumt wurde, die Notfall-VO auf laufende Verfahren anzuwenden. Unsicherheit besteht vor allem hinsichtlich der Durchbrechung der lokalen Flächenwidmung. Die Verfassungskonformität der Regelung wird von Expert:innen zumindest angezweifelt. Branchenkenner:innen befürchten auch eine verminderte Akzeptanz derartiger Projekte, wodurch verstärkter Widerstand zu einer neuerlichen Verzögerung führen kann.

Der Erfolg der Novelle hängt nun vor allem von der Umsetzung in der Verfahrenspraxis ab. Vor allem die Regelungen zur Verfahrensstrukturierung finden sich teilweise in ähnlicher Form bereits im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz, wurden aber nur selten genutzt. Die Implementierung im UVP-G motiviert aber möglicherweise zur stärkeren Verwendung dieser Instrumente.
Trotz allem finden sich in der Novelle viele Eckpunkte, die von Projektwerber:innen genutzt werden können. Um die Energiewende bis 2030 abzuschließen ist es erforderlich, jetzt die entsprechenden Schritte zu setzen.
