ESG-Compliance (auch Sustainable Compliance oder Nachhaltigkeitscompliance) ist heutzutage in aller Munde und wird auch künftig immer mehr Bedeutung erlangen.
Der Begriff „Compliance“ meint generell das Befolgen von Regeln. Ist ein Unternehmen compliant, soll damit zum Ausdruck gebracht werden, dass das Unternehmen die relevanten Regeln (zB gesetzliche Vorschriften oder selbst auferlegte Verhaltensregeln) befolgt und dadurch keine Nachteile aus Regelverstößen zu befürchten hat. Nachteile sind in der Praxis oft Geldbußen, Vertragsstrafen, Reputationsschäden und der Abbruch von Geschäftsbeziehungen.
Nachhaltigkeitscompliance meint einen speziellen Bereich des regelkonformen Handelns und hat vor allem die Bereiche Umwelt und Soziales Engagement vor Augen.
ESG… drei Buchstaben mit weitreichender Bedeutung
Die regulatorischen Anforderungen im ESG-Bereich sind für Wirtschaftstreibende enorm und werden auch künftig immer weiter zunehmen. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die EU-Taxonomie und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU sind nur einige Beispiele für Regularien im ESG-Bereich. Doch wofür steht die Abkürzung ESG eigentlich?
Die Buchstaben ESG stehen für folgende Inhalte:
- E – Environmental
Hierzu zählen die Bereiche Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wasser und Meeresressourcen, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung sowie Biodiversität und Ökosysteme.
- S – Social
Dieser Bereich umfasst die Themen Chancengleichheit inkl Gleichberechtigung der Geschlechter, Lohngleichheit, Inklusion, Arbeitsbedingungen inkl Gesundheitsschutz und Sicherheit, sozialer Dialog sowie Menschenrechte inkl Sklaverei und Kinderarbeit.
- G – Governmental Compliance
Dieser Überbegriff umfasst die Rolle der administrativen Leitung und Aufsichtsorgane, Unternehmensethik inklusive Antibestechung und Antikorruption, Politisches Engagement, Lobbyismus, Geschäftspartnermanagement inklusive Bezahlung sowie ein Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem.
Zusammengefasst geht es um nachhaltiges, der Umwelt und der Gesellschaft gegenüber verantwortungsbewusstes Handeln, das im wirtschaftlichen Alltag immer wichtiger wird.
Ist ESG-Compliance ein selbst auferlegter freiwilliger Standard?
Für größere Unternehmen ist ESG-Compliance bereits ein Thema, mit dem sie sich verpflichtend auseinandersetzen müssen. Die CSRD sorgt mit der Verpflichtung zu einer detaillierten Nachhaltigkeitsberichterstattung dafür, dass unterworfene Unternehmen über Sustainable Compliance Themen wie Umweltrechte, soziale Rechte, Menschenrechte und Governance-Themen berichten müssen. Werden die Pflichten nicht eingehalten, drohen Sanktionierung und der Verlust von Investitionen. Einige Unternehmen haben bereits die Position eines Chief Sustainability Officers (CSO) etabliert, der/die das Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeitscompliance unterstützt. Es ist damit zu rechnen, dass dieser Trend weiter anhalten und diese Position in Unternehmen künftig häufiger besetzt wird.
Wer nicht ohnehin aufgrund bestehender Vorschriften dazu verpflichtet ist, sich mit Nachhaltigkeitscompliance auseinanderzusetzen, dem kann die Beschäftigung und Umsetzung auf freiwilliger Basis durchaus zum Vorteil im Wettbewerb gereichen. Insofern ist es für Unternehmen sämtlicher Größenordnung sinnvoll, ihr Augenmerk auf Nachhaltigkeitsaspekte zu legen und diese in ihre geschäftliche Tätigkeit einfließen zu lassen.
