Arbeitsrecht für Arbeitgeber – kompetente Beratung für Ihr Unternehmen
Das österreichische Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zentrale Rechtsquellen sind das Angestelltengesetz (AngG), das Arbeitszeitgesetz (AZG), das Mutterschutzgesetz (MSchG), das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) und die jeweiligen Kollektivverträge. Zuständiges Gericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist das Arbeits- und Sozialgericht (ASG).
Stand: Juli 2026 – auf Basis der geltenden Rechtslage (idgF).
Als Arbeitgeber treffen Sie täglich Entscheidungen, die das Arbeitsrecht unmittelbar berühren: Welcher Vertrag passt zu einer neuen Stelle? Wie beenden Sie ein Dienstverhältnis korrekt? Was gilt bei Homeoffice, Karenz oder Arbeitnehmer:innenschutz? Jeder Fehler in diesen Fragen kann Haftungsfolgen auslösen – und im schlimmsten Fall vor dem Arbeits- und Sozialgericht landen.
Rechtsanwalt Alexander Stimmler und unser Team beraten Unternehmen und Geschäftsführungen in Wien und österreichweit zu allen arbeitsrechtlichen Kernfragen – präventiv bei der Gestaltung von Verträgen und Prozessen, und konsequent im Streitfall. Unser Fokus liegt auf der Arbeitgeberseite: Wir reduzieren Ihre Haftungs- und Prozessrisiken und schaffen rechtssichere Grundlagen für Ihren Unternehmensalltag.
Was wir für Arbeitgeber konkret übernehmen
- Vertragsgestaltung und Updates – Arbeitsverträge, All-In-Vereinbarungen, Befristungen, Zusatzvereinbarungen → Mehr zum All-In-Vertrag
- Beendigung von Dienstverhältnissen – Kündigung, Entlassung, einvernehmliche Auflösung → Kündigung als Arbeitgeber | Einvernehmliche Auflösung
- Wettbewerbs- und Geheimhaltungsthemen – Konkurrenzklauseln, Abwerbeschutz → Konkurrenzklausel
- Arbeitszeit, Telearbeit und Homeoffice – inkl. TelearbG und § 2h AVRAG → Telearbeit | Homeoffice für Arbeitgeber
- Mutterschutz, Karenz, Elternteilzeit → Mutterschutz und Karenz
- Fürsorgepflicht und Arbeitnehmer:innenschutz – Evaluierung, Unterweisung, Präventivdienste, Diskriminierungsschutz (GlBG)
- Teilpension und Altersteilzeit → Teilpension
Arbeitsverträge und Dienstverträge gestalten
Ein sauber aufgesetzter Arbeitsvertrag ist die wichtigste Grundlage für ein funktionierendes Dienstverhältnis. Fehler bei der Gestaltung zeigen sich oft erst Jahre später – wenn es um Überstunden, All-In-Pauschalen, Befristungen oder Zielvereinbarungen geht.
Wir erstellen und prüfen Arbeitsverträge mit Blick auf das, was in der Praxis zu Streit führt:
- Klare Tätigkeitsbeschreibung und Rollenabgrenzung – damit Versetzungen und Änderungen rechtssicher möglich bleiben
- Arbeitszeit- und Überstundenregelung – einschließlich All-In-Vereinbarungen, die einer gerichtlichen Prüfung standhalten
- Vergütungssysteme – Grundgehalt, Prämien, Boni, Sachbezüge, Zielvereinbarungen
- Nebenpflichten und Zusatzvereinbarungen – Geheimhaltung, Rückzahlungsklauseln, Weiterbildungsvereinbarungen
- Befristungen – zulässige Dauer, Kettenvertragsproblematik, korrekte Beendigung
Das Ergebnis: Verträge, die dokumentiert, konsistent und belastbar sind – und spätere Prozessrisiken deutlich reduzieren.
Kündigung, Entlassung, Einvernehmliche Auflösung
Die Beendigung eines Dienstverhältnisses gehört zu den heikelsten Situationen im Arbeitsrecht – für Arbeitgeber besonders, weil Formfehler, Fristversäumnisse oder fehlende Dokumentation rasch zu Anfechtungen und Abfindungsforderungen führen.
Wir unterstützen Sie bei:
- Kündigungsvorbereitung – Prüfung der Fristen und Termine, Beurteilung von Kündigungsschutz (Betriebsrat, Mutterschutz, Behinderteneinstellungsgesetz), Dokumentation der sachlichen Gründe
- Entlassung – Einschätzung, ob ein Entlassungsgrund vorliegt, und Absicherung der Unverzüglichkeit
- Einvernehmlicher Auflösung – Gestaltung der Vereinbarung, Abgeltung offener Ansprüche, Sozialversicherungsaspekte
- Vergleichsverhandlungen – wirtschaftliche Bewertung des Prozessrisikos und Entwicklung einer Verhandlungsstrategie
Entscheidend ist: Vor jeder Beendigungsmaßnahme die Risiken kennen, Alternativen abwägen und den Prozess sauber aufsetzen.
Arbeitszeit und Telearbeit (Homeoffice)
Arbeitszeitrecht ist für Arbeitgeber ein dauerhaftes Gestaltungsthema – von der korrekten Erfassung über flexible Modelle bis hin zu Telearbeit und Homeoffice.
Seit dem Telearbeitsgesetz (TelearbG) und der Ergänzung in § 2h AVRAG gelten erweiterte Regelungen auch für Telearbeit an Standorten außerhalb der Wohnung. Typischer Regelungsbedarf entsteht bei:
- Arbeitszeiterfassung – Dokumentationspflichten, Gleitzeitvereinbarungen, Überstundenabgrenzung
- Telearbeitsvereinbarungen – Festlegung von Arbeitsort, Erreichbarkeit, Widerrufsmöglichkeiten
- Kostenersatz und Arbeitsmittel – Bereitstellung, Pauschalen, steuerliche Behandlung
- Arbeitsschutz am Telearbeitsplatz – Ergonomie, Unfallversicherung, Evaluierungspflichten
- Datenschutz – Zugriffssicherheit, technische und organisatorische Maßnahmen bei externer Arbeit
Wir klären, welche Vereinbarungen Ihr Unternehmen braucht, und erstellen die entsprechenden Dokumente.
Mutterschutz, Karenz und Elternteilzeit
Wenn eine Mitarbeiterin eine Schwangerschaft meldet, greifen zahlreiche gesetzliche Pflichten: Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG), Gefahrenevaluierung für den konkreten Arbeitsplatz, Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Wir beraten Sie zu:
- Beschäftigungsverbote und Arbeitsplatzanpassung – was Sie ab Bekanntgabe der Schwangerschaft organisieren müssen
- Karenz und Karenzmanagement – Meldefristen, Dauer, Rückkehransprüche
- Elternteilzeit – Anspruchsvoraussetzungen, Vereinbarungsgestaltung, Ablehnungsgründe
- Kündigungsschutz – zeitliche Reichweite, Ausnahmen, Verfahren beim Gericht
Die korrekte Abwicklung schützt vor kostspieligen Anfechtungsverfahren und schafft Planungssicherheit – für Sie und Ihre Mitarbeitenden.
Konkurrenzklauseln und Dienstnehmerhaftung
Wettbewerbsschutz und Haftungsfragen sind im Arbeitsrecht eng mit der Vertragsgestaltung verknüpft. Fehlerhafte Konkurrenzklauseln sind unwirksam, schlecht formulierte Haftungsregelungen schützen nicht.
Unsere Beratung umfasst:
- Konkurrenzklauseln – wirksame Formulierung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grenzen (Entgeltgrenzen, Höchstdauer, sachliche Rechtfertigung)
- Abwerbeschutz und Kundenschutzklauseln – Reichweite und Durchsetzbarkeit
- Dienstnehmerhaftung (DHG) – Haftungsmaßstäbe, Mäßigungsrecht des Gerichts, Absicherung durch Versicherungslösungen
- Geheimhaltungsvereinbarungen – Schutz von Know-how, Geschäftsgeheimnissen und Kundendaten
Arbeitnehmer:innenschutz und Fürsorgepflichten
Als Arbeitgeber tragen Sie umfassende Schutz- und Fürsorgepflichten gegenüber Ihren Beschäftigten. Die Rechtsgrundlagen sind vielschichtig – und Verstöße wiegen schwer, besonders nach Arbeitsunfällen.
Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG)
- Evaluierung der Arbeitsplätze und systematische Gefahrenverhütung
- Dokumentierte Unterweisung der Beschäftigten
- Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) ab 11 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer:innen
- Einsatz von Arbeitsmediziner:innen und Sicherheitsfachkräften (Präventivdienste)
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
(§ 1157 ABGB, § 18 AngG):
- Schutz von Leben, Gesundheit und Persönlichkeitsrechten
- Mobbing-Prävention und Schutz vor Diskriminierung (Gleichbehandlungsgesetz – GlBG)
- Datenschutz am Arbeitsplatz (DSGVO)
Arbeitszeitschutz
- Einhaltung der Höchstarbeitszeiten nach dem AZG
- Ruhepausen und Ruhezeiten
- Besonderer Schutz für bestimmte Arbeitnehmergruppen
Die häufigsten Versäumnisse in der Praxis: Fehlende oder veraltete Arbeitsplatzevaluierung, keine dokumentierte Unterweisung, lückenhafte Sicherheitskonzepte. Bei einem Arbeitsunfall prüfen Behörden und Gerichte, ob Sie Ihre Schutzpflichten erfüllt haben. Bei Verletzung drohen persönliche Haftung, Verwaltungsstrafen und strafrechtliche Konsequenzen.
Wir prüfen Ihre bestehenden Strukturen, identifizieren Lücken und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Arbeitgeber-Pflichten.
Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht
Wenn es zum Streit kommt, vertreten wir Sie vor dem Arbeits- und Sozialgericht (ASG) – strukturiert, wirtschaftlich denkend und mit klarem Blick auf die Beweislage.
Unser Vorgehen:
- Sachverhaltsanalyse und Beweissicherung – frühzeitige Sicherung relevanter Unterlagen und Zeugenaussagen
- Prozessstrategie – realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und des wirtschaftlichen Risikos
- Vergleichsoptionen – Bewertung, wann ein Vergleich sinnvoller ist als ein Urteil
- Vermeidung von Folgerisiken – Berücksichtigung von Signalwirkung auf andere Dienstverhältnisse, Betriebsrat und Unternehmenskultur
Ziel ist eine Lösung, die rechtlich trägt und wirtschaftlich vertretbar ist.
Rechtsgrundlagen (Auswahl)
Die wichtigsten Gesetze im österreichischen Arbeitsrecht für Arbeitgeber im Überblick:
- AngG – Angestelltengesetz
- ABGB §§ 1151 ff – allgemeine Bestimmungen zum Dienstvertrag
- AZG – Arbeitszeitgesetz
- AVRAG (inkl. § 2h) – Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
- MSchG – Mutterschutzgesetz
- VKG – Väter-Karenzgesetz
- DHG – Dienstnehmerhaftpflichtgesetz
- ArbVG – Arbeitsverfassungsgesetz
- ASchG – Arbeitnehmer:innenschutzgesetz
- GlBG – Gleichbehandlungsgesetz
- ASGG – Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
- TelearbG – Telearbeitsgesetz
- § 27 AlVG – Altersteilzeitgeld
- § 27a AlVG – Teilpension (erweiterte Altersteilzeit)
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Wann brauche ich als Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag statt einer Zusatzvereinbarung?
Wenn sich wesentliche Vertragsinhalte ändern – etwa die Tätigkeit, das Entgeltmodell, die Arbeitszeitregelung (z. B. Umstellung auf All-In) oder eine Befristung. Auch wenn die bestehende Dokumentation lückenhaft oder widersprüchlich ist, empfiehlt sich ein neuer, konsistenter Vertrag. Eine Zusatzvereinbarung reicht aus, wenn einzelne Nebenpunkte angepasst werden und der Rahmenvertrag schlüssig bleibt.
Wie reduziere ich das Risiko bei einer Kündigung?
Durch saubere Vorbereitung: Prüfen Sie Fristen und Termine, dokumentieren Sie sachliche Gründe, klären Sie, ob besonderer Kündigungsschutz besteht (Betriebsrat, Mutterschutz, Behindertenschutz). Bereiten Sie die Kommunikation vor und lassen Sie frühzeitig einschätzen, wie hoch das Prozess- und Vergleichsrisiko ist. Eine strukturierte Vorbereitung vermeidet Anfechtungen und unnötige Kosten.
Was ist bei Telearbeit und Homeoffice am häufigsten problematisch?
Vier Themen tauchen regelmäßig auf: die korrekte Arbeitszeiterfassung, die Frage, wer Kosten und Arbeitsmittel trägt, der Arbeitsschutz am externen Arbeitsplatz und der Datenschutz. Seit dem TelearbG und § 2h AVRAG ist zusätzlich klar zu regeln, ob und wo Telearbeit auch außerhalb der Wohnung zulässig ist. Eine schriftliche Telearbeitsvereinbarung, die all diese Punkte abdeckt, ist die Grundlage.
Welche Pflichten habe ich nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz?
Das ASchG verpflichtet Sie als Arbeitgeber zur Evaluierung aller Arbeitsplätze, zur Gefahrenverhütung und zur dokumentierten Unterweisung Ihrer Beschäftigten. Ab einer bestimmten Betriebsgröße sind Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen und Präventivdienste (Arbeitsmedizin, Sicherheitsfachkraft) einzurichten. Dokumentationslücken fallen spätestens bei einem Arbeitsunfall auf – und können zu persönlicher Haftung führen.
Sie haben eine arbeitsrechtliche Frage als Arbeitgeber?
Wir klären den Sachverhalt, ordnen die Rechtslage ein und besprechen die nächsten sinnvollen Schritte – zeitnah und vertraulich. Kontakt aufnehmen
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.
Über den Autor
Mag. Alexander Stimmler, Rechtsanwalt bei Lindner & Stimmler Rechtsanwälte in Wien. Schwerpunkte: Familienrecht und Arbeitsrecht. Co-Autor von „Anwaltliches Berufs- und Standesrecht“ (LexisNexis), ehemaliges Ausschussmitglied der Rechtsanwaltskammer Wien. Zum Anwaltsprofil von Alexander Stimmler