Wiederverleihung von Wasserrechten

Die Nutzung von Wasserkraft spielt eine essenzielle Rolle in der Energieversorgung Österreichs. Doch Betreiber von Wasserkraftwerken stehen spätestens nach 90 Jahren vor einer entscheidenden Hürde: der Wiederverleihung des Wasserrechts. Dieser Prozess ist komplex und birgt zahlreiche rechtliche Fallstricke.

In der aktuellen Kolumne beleuchtet unser Partneranwalt Berthold Lindner, worauf Betreiber besonders achten müssen. Neben der rechtzeitigen Antragstellung ist die Anpassung an den Stand der Technik eine zentrale Voraussetzung. Besonders die Nachrüstung von Fischaufstiegshilfen ist häufig erforderlich, um den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.

Ein weiterer Stolperstein ist die Erneuerung von Zustimmungserklärungen – etwa von Grundeigentümern. Hier zeigt sich die Judikatur oft unerbittlich, weshalb eine vorausschauende Vertragsgestaltung unerlässlich ist, um zukünftige Komplikationen zu vermeiden.

Zusätzlich gibt es Spielraum in der Dauer der Bewilligung: Während eine kürzere Frist von Behörden bevorzugt wird, zeigen jüngste Entwicklungen, dass längere Bewilligungen – etwa über 40 bis 60 Jahre – nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern auch mit umweltrechtlichen Anforderungen vereinbar sind.

Mehr dazu gibt es in der aktuellen ZEK Hydro Kolumne von Berthold Lindner.

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Dr. Berthold Lindner

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