Familienrecht Anwalt Wien – Ihre Kanzlei für Scheidung, Obsorge, Unterhalt, Ehevertrag & Vorsorge
Wenn sich das Leben verändert, braucht es Klarheit – rechtlich und menschlich. Als Familienrecht Anwalt in Wien begleiten wir Sie bei Scheidung, Obsorge und Kontaktrecht, Unterhaltsfragen, Eheverträgen, Vorsorgevollmacht und Nachlassplanung. Unsere Kanzlei in Wien 1090 (Alsergrund) bietet Ihnen einen Ansprechpartner für alle familienrechtlichen Situationen – ob Trennung, Konflikt um die Kinder, finanzielle Absicherung oder Vorsorge für den Ernstfall.
Wir ordnen Ihre Lage ein, zeigen Optionen auf und begleiten Sie durch den gesamten Prozess: strukturiert, persönlich und mit dem Ziel, tragfähige Lösungen zu finden. Auch für unverheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften stehen wir zur Verfügung.
Überblick: Unsere Leistungen im Familienrecht in Wien
Diese Seite gibt Ihnen eine erste Orientierung über alle Familienrecht-Themen, die wir als Kanzlei abdecken. Zu jedem Bereich finden Sie einen kurzen Überblick und einen Link zur jeweiligen Detailseite mit weiterführenden Informationen. So finden Sie schnell den Einstieg – und wir klären den Rest im persönlichen Gespräch.
Für wen diese Seite gedacht ist
Sie stehen vor einer Trennung, einem Streit um Obsorge oder Kontaktrecht, einer Unterhaltsfrage oder möchten Vermögen und Vorsorge rechtzeitig regeln? Vielleicht geht es auch um ein Testament oder die Absicherung einer Lebensgemeinschaft. In all diesen Situationen hilft eine klare Einordnung: Was sind Ihre Optionen? Welche Schritte sind jetzt sinnvoll? Welche Unterlagen werden benötigt? Genau dafür ist diese Seite da.
Scheidung – wenn die Ehe endet
Ob einvernehmlich nach § 55a EheG oder streitig: Eine Scheidung bringt viele Fragen mit sich – von Unterhalt über Vermögensaufteilung bis zur Regelung für die Kinder. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren, klären Ablauf, Kosten und notwendige Unterlagen und vertreten Ihre Interessen vor Gericht.
Mehr erfahren: → Scheidung in Österreich – Ablauf und Kosten → Einvernehmliche Scheidung – Voraussetzungen & Vorgehen
Obsorge & Kontaktrecht – das Beste für Ihr Kind
Gemeinsame oder alleinige Obsorge, Kontaktrecht, Besuchsregelungen: Bei Fragen rund um Kinder steht das Kindeswohl (§ 138 ABGB) im Mittelpunkt. Typische Konflikte betreffen das Wechselmodell, Entscheidungen zu Schule oder medizinischer Versorgung und die konkrete Ausgestaltung des Kontaktrechts. Wir helfen Ihnen, eine Lösung zu finden, die für Ihr Kind tragfähig ist – und setzen diese bei Bedarf auch gerichtlich durch.
Kindesunterhalt & Ehegattenunterhalt
Wie hoch ist der Unterhalt? Wie wird er berechnet? Die Prozentsatzmethode gibt eine Orientierung, doch die konkrete Höhe hängt von Einkommen, Sorgepflichten und weiteren Faktoren ab. Wir beraten Sie zu Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, unterstützen bei Anpassungen nach Einkommensänderungen und setzen Rückstände konsequent durch.
Ehevertrag (Ehepakt) – Vermögen absichern
Ein Ehevertrag schafft klare Regeln für Vermögen, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Schulden – vor oder nach der Eheschließung. In Österreich bedürfen Ehepakte der Errichtung in Form eines Notariatsakts. Wir beraten Sie zu Inhalt und Grenzen, damit die Vereinbarung rechtssicher ist und im Ernstfall Bestand hat.
Vorsorge für den Ernstfall
Wer soll für Sie entscheiden, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Und wie stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen weitergegeben wird? Zwei Instrumente sind hier zentral:
- Vorsorgevollmacht (§§ 260 ff ABGB): Sie bestimmen eine Vertrauensperson, die im Vorsorgefall für Sie handelt. Die Rechtsgrundlage wurde mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz 2018 neu gefasst. Details und häufige Fragen beantworten wir im Abschnitt Vorsorgevollmacht weiter unten auf dieser Seite.
- Letztwillige Verfügungen und Testament (§§ 577 ff ABGB): Mit einem Testament regeln Sie, wer was erbt, und vermeiden Streit unter Hinterbliebenen.
→ Testament & letztwillige Verfügungen – Beratung und Gestaltung
Testament & Nachlassplanung (inkl. Schenkung auf den Todesfall)
Je komplexer die Lebensverhältnisse, desto wichtiger ist eine durchdachte Nachlassplanung. Bei Patchwork-Familien, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen eröffnen sich Gestaltungsspielräume, die sauber genutzt werden sollten – auch um Pflichtteilsfragen frühzeitig zu klären. Wir beraten Sie zu Testament, Vermächtnis und zur Schenkung auf den Todesfall.
→ Testament & letztwillige Verfügungen – Beratung und Gestaltung → Schenkung auf den Todesfall – Möglichkeiten und Risiken
Lebensgemeinschaft & Partnerschaft
Auch ohne Eheschließung entstehen rechtliche Fragen – insbesondere bei Trennung, Vermögensauseinandersetzung oder wenn gemeinsame Kinder betroffen sind. Bei unehelichen Kindern regelt § 177 ABGB die Obsorge. Wir beraten unverheiratete Paare und eingetragene Partner:innen zu Partnerschaftsvereinbarungen, vermögensrechtlichen Fragen und den Schnittstellen zu Unterhalt, Obsorge und Erbrecht.
Familie & Unternehmen (Schnittstelle)
Familienrecht und Unternehmensrecht treffen häufiger aufeinander, als man denkt: Ein Ehevertrag muss Beteiligungen berücksichtigen, eine Scheidung kann die Gesellschafterstruktur betreffen, und Nachfolgefragen verbinden Familie und Unternehmen unmittelbar. Wir beraten an dieser Schnittstelle – strukturiert und mit Blick auf beide Seiten.
Sie wissen nicht, welches Thema auf Ihre Situation passt? Wir ordnen das im Erstgespräch ein.
Warum Lindner Stimmler für Familienrecht in Wien?
Erstgespräch, Kosten & Ablauf
Im Erstgespräch verschaffen wir uns gemeinsam Klarheit über Ihre Situation. Wir besprechen:
Hilfreiche Unterlagen für das Erstgespräch: Heiratsurkunde, Einkommensnachweise, bestehende Vereinbarungen, relevanter Schriftverkehr, Geburtsurkunden der Kinder – je nach Thema.
Kosten: Den Kostenrahmen besprechen wir transparent vor Beginn der Beratung. Er richtet sich nach Art und Umfang Ihres Anliegens. So wissen Sie vorab, womit Sie rechnen können – ohne versteckte Überraschungen.
Wenn Sie eine erste Einordnung brauchen, melden Sie sich – wir klären den nächsten sinnvollen Schritt.
Häufige Fragen zur Vorsorgevollmacht
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst eine Vertrauensperson, die für Sie entscheidet, falls Sie die Entscheidungsfähigkeit verlieren – etwa nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder Demenz. Rechtsgrundlage sind die §§ 260–263 ABGB.
Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?
Ohne Vorsorgevollmacht bestimmt im Ernstfall das Gericht einen Erwachsenenvertreter – möglicherweise eine Person, die Sie nicht kennen. Mit einer Vorsorgevollmacht behalten Sie die Kontrolle darüber, wer für Sie handelt. Das stärkt Ihre Selbstbestimmung.
Wie wird eine Vorsorgevollmacht errichtet?
Die Errichtung erfolgt höchstpersönlich und schriftlich vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem anerkannten Erwachsenenschutzverein (§ 262 Abs 1 ABGB). Diese Stellen sind gesetzlich verpflichtet, Sie über Bedeutung und Folgen der Vollmacht zu belehren.
Ab wann ist die Vorsorgevollmacht wirksam?
Wirksam wird sie erst, wenn der Vorsorgefall tatsächlich eintritt, ein ärztliches Zeugnis den Verlust der Entscheidungsfähigkeit bestätigt und dieser Vorsorgefall im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen wird. Es sind also zwei Schritte nötig: zunächst die Registrierung der Errichtung, später die Registrierung des Vorsorgefalls.
Was kostet eine Vorsorgevollmacht?
Bei Errichtung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ist je nach Umfang mit rund 400 bis 800 Euro zu rechnen. Dazu kommt die ÖZVV-Eintragungsgebühr.
Vorsorgevollmacht oder gerichtliche Erwachsenenvertretung?
Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie entscheidet – und verhindert gerade, dass das Gericht eine fremde Person als Erwachsenenvertreter bestellt. Sie ist das Instrument der Selbstbestimmung.
Was kostet ein Erstgespräch?
Die Kosten für ein Erstgespräch richten sich nach Art und Umfang Ihres Anliegens. Wir besprechen den Rahmen vorab transparent, damit Sie wissen, womit Sie rechnen können.
Welche Familienrecht-Themen decken Sie ab?
Wir beraten und vertreten Sie in allen zentralen Bereichen des Familienrechts: Scheidung, Obsorge und Kontaktrecht, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Ehevertrag, Vorsorgevollmacht, Testament und Nachlassplanung, Lebensgemeinschaft sowie an der Schnittstelle Familie und Unternehmen.
Brauche ich bei einer einvernehmlichen Scheidung einen Anwalt?
Gesetzlich ist keine Anwaltspflicht vorgeschrieben. In der Praxis ist anwaltliche Beratung aber oft sinnvoll – insbesondere wenn Kinder, Vermögen oder Unterhaltsfragen betroffen sind. Eine Überprüfung der Scheidungsvereinbarung schützt vor nachteiligen Regelungen.
Was ist bei Obsorge das Wichtigste?
Das Kindeswohl ist die zentrale Leitlinie bei allen Obsorgefragen (§ 138 ABGB). Kooperative Lösungen zwischen den Elternteilen haben dabei Vorrang – sofern sie dem Wohl des Kindes entsprechen.
Kontakt & Standort in Wien 1090
Lindner Stimmler Rechtsanwälte Standort: Wien 1090 (Alsergrund)
Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular. Wir bemühen uns um kurzfristige Termine, damit Sie rasch Klarheit über Ihre Situation bekommen.
Sie brauchen eine erste Einschätzung zu Trennung, Kindern, Unterhalt oder Vorsorge? Wir ordnen Ihre Situation ein und besprechen die nächsten Schritte – sprechen Sie uns an.
Häufige Einstiegsthemen: Scheidung in Österreich, Obsorge und Kontaktrecht sowie Kindesunterhalt.
Stand: Juli 2026 – auf Basis der geltenden Rechtslage (idgF).
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.
Über den Autor
Mag. Alexander Stimmler, Rechtsanwalt bei Lindner & Stimmler Rechtsanwälte in Wien. Schwerpunkte: Familienrecht und Arbeitsrecht. Co-Autor von „Anwaltliches Berufs- und Standesrecht“ (Verlag Österreich), Mitglied des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Wien. Zum Anwaltsprofil von Alexander Stimmler